Eisenleger-Clans betrügen Sozialversicherungen um 60 Millionen
Laut der Unfallversicherin Suva wird in der Eisenleger-Branche massiv betrogen. Den Sozialversicherungen gehen jedes Jahr Millionen durch die Lappen.

Das Wichtigste in Kürze
- Bauunternehmer betrügen die Sozialversicherungen jährlich um 60 Millionen Franken.
- Dies zeigt eine Untersuchung der Unfallversicherung Suva für die Eisenleger-Branche.
- Eine Initiative von SVP-Nationalrätin Diana Gutjahr will gegen Betrug vorgehen.
Eine neue Untersuchung der Unfallversicherung Suva deutet auf massiven Betrug in der Baubranche hin. Alleine Eisenleger-Clans betrügen die Sozialversicherungen und die Mehrwertsteuer demnach um mindestens 60 Millionen Franken jährlich. Dies berichten die «CH-Media-Zeitungen».
Die Schätzung sei konservativ, merkt die Suva in ihrer Analyse an. «Sie bestätigt jedoch das erhebliche Ausmass der Schwarzarbeit.» Ergeben hat sich der Wert aus der Differenz zwischen der abrechnungspflichtigen und der tatsächlich abgerechneten Lohnsumme.
Angaben dazu, welche Lohnsumme die Bauunternehmer hätten abrechnen müssen, erhielt die Suva direkt aus der Eisenleger-Branche. Zur tatsächlich abgerechneten Lohnsumme verfügt sie über eigene Daten.
So kommt die Unfallversicherin auf Sozialversicherungs- und Mehrwertsteuerbeiträge von 60 Millionen Franken, die nicht gezahlt wurden. Die Suva bekräftigt allerdings, dass diese Schätzung sich auf die Eisenleger-Branche bezieht.
Eine fundierte Hochrechnung zur Situation im gesamten Bauhaupt- und Nebengewerbe könne man nicht machen. Dazu fehlten einige notwendige Daten, heisst es.
SVP-Gutjahr fordert Massnahmen gegen Sozialversicherungsbetrug
Politisch ist der mutmassliche Betrug in der Baubranche brisant: Im Raum steht eine parlamentarische Initiative, die Schwarzarbeit und Sozialversicherungsbetrug bekämpfen will.
Sie stammt aus der Feder von SVP-Nationalrätin Diana Gutjahr. Nächsten Montag berät die nationalrätliche Wirtschaftskommission WAK über die Vorlage.
Gutjahr fordert, dass Erstunternehmer für Fehlverhalten ihrer Subunternehmer stärker belangt werden sollen. Konkret, wenn Letztere Mindestlöhne und Arbeitsbedingungen missachten oder Sozialversicherungsbeitragszahlungen unterschlagen. Dafür sollen Erstunternehmer zivilrechtlich haften.