EDÖB: Vorschlag für eine interkantonale Polizei-Datenbank abgelehnt

    Keystone-SDA
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    Bern,

    Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) kritisiert eine geplante interkantonale Polizeidatenbank.

    Vorhängeschlösser vor Computer-Hintergrund.
    Datenschutz ist ein heikles Thema. (Symbolbild) - Depositphotos

    Der EDÖB lehnt eine interkantonale Vereinbarung zum Betrieb einer gemeinsamen polizeilichen Datenbank ab. Die Vorlage weise schwere Mängel auf, sowohl in staatsrechtlicher als auch in datenschutzrechtlicher Hinsicht. Die Konferenz der Kantonalen Polizeikommandantinnen und -kommandanten der Schweiz (KKPKS) wolle mit der Vorlage alle Personendaten, die im Kontakt mit der Bevölkerung beschafft werden, ohne Amtshilfe uneingeschränkt online zugänglich machen, teilte der EDÖB am Freitag mit.

    Das sei aus datenschutzrechtlicher Sicht besonders heikel. Denn sogar die KKPKS gebe zu, dass die Rechte der betroffenen Personen schwer beeinträchtigt würden. Auch werde die Notwendigkeit der Erweiterung der Kompetenz der Polizeibehörden bei der Bearbeitung von sensiblen Personendaten ungenügend begründet. Denn den kantonalen Polizei-Korps stehe bereits heute ein «gemeinsamer Polizeidatenraum» vom Bundesamt für Polizei (fedpol) und vom Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) online zur Verfügung.

    Kritik an Argumentation

    Wenn die KKPKS argumentiere, dass sie zur Bekämpfung der Schwerstkriminalität eine neue Datenbank brauche, dann müsse sie gegenüber der Bevölkerung wenigstens ausweisen, weshalb die bestehenden Applikationen in der Praxis ungenügend seien. Der EDÖB stelle aber eher fest, dass die Lage im Bereich der Cyberkriminalität ausser Kontrolle zu geraten drohe. Und diese lasse sich durch eine landesweite Bearbeitung von Bagatelldaten «schwerlich durchbrechen».

    Schliesslich kollidiere die Erweiterung mit der polizeilichen Kompentenzordnung der Bundesverfassung. Der vorgesehene Systemwechsel könnte «rechtmässig und glaubwürdig» nur mit der Schaffung einer neuen Bestimmung in der Bundesverfassung erreicht werden. Und diese wäre dem obligatorischen Referendum unterstellt. Aus diesen Gründen erachte der EDÖB die Vereinbarung als «unzulässig».

    Die KKPKS will mit der Vereinbarung den Kantonen die Möglichkeit geben, eine polizeiliche Datenbank und eine gemeinsame Abfrageplattformen zu schaffen. Dort wären dann Daten über Ermittlungen, Personenkontrollen, Fahndungen oder Verkehrskontrollen gespeichert und für andere Polizeikorps zugänglich.

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