Das Zweitwohnungsgesetz soll gelockert werden. Die zuständige Kommission hat dem Vorstoss mit 8 zu 2 Stimmen zugestimmt.
Zweitwohnungen
In der Schweiz nimmt der Zweitwohnungsanteil zu. (Symbolbild) - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Wohnhäuser, die vor dem Gesetz bestanden haben, sollen einfacher umgebaut werden können.
  • So soll eine Erweiterung um bis zu 30 Prozent und eine Unterteilung erlaubt sein.
  • Die zuständige Kommission hat diesem Vorstoss zugestimmt.

Beim Zweitwohnungsgesetz verlangen die Kommissionen von National- und Ständerat mehr Flexibilität. So sollen Wohnhäuser, die vor Inkrafttreten des Zweitwohnungsgesetzes bereits bestanden haben, einfacher umgebaut werden können.

Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerats (Urek-S) hat einem Vorstoss mit 8 zu 2 Stimmen zugestimmt. Dies teilten die Parlamentsdienste am Freitag mit. Der Vorstoss will die Regeln beim Zweitwohnungsgesetz lockern.

Zuvor hatte sich schon die zuständige Kommission des Nationalrats für dieses Vorgehen ausgesprochen.

Einfachere Modernisierung

Das Zweitwohnungsgesetz wurde von Volk und Ständen 2012 angenommen. Neu sollen Wohnhäuser, die zu diesem Zeitpunkt bereits bestanden haben oder bewilligt worden waren, einfacher modernisiert werden können. So soll eine Erweiterung um bis zu 30 Prozent und eine gleichzeitige Unterteilung in verschiedene Wohnungen erlaubt sein.

Die Ständeratskommission betont in ihrer Mitteilung, dass die angestossene Gesetzesänderung der einheimischen Bevölkerung in den Bergdörfern zu Gute kommen werde.

Zudem hofft die Kommission, mit diesem Schritt sinnvolle energetische Sanierungen zu erleichtern.

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