Im Kanton Aargau können vom 1. März an auch Apotheken eine Covid-19-Impfung anbieten. Das hat der Regierungsrat beschlossen. Der tatsächliche Impfstart in den Apotheken ist jedoch von der Verfügbarkeit des Impfstoffes abhängig.
Grippeimpfung Coronavirus
Eine Person wird geimpft. (Archivbild) - Keystone
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Ziel der Covid-19-Impfstrategie im Kanton sei eine hohe Durchimpfungsrate der Bevölkerung, teilte die Staatskanzlei am Freitag mit. Aktuell dürften diese Impfungen einzig in Impfzentren sowie in Arztpraxen durchgeführt werden.

Mit der Anpassung der Aargauer Heilmittel- und Betäubungsmittelverordnung (HBV) können die Impfapotheken neu in ihren Räumlichkeiten auch Covid-19-Impfungen für gesunde Erwachsene anbieten. Die Verordnung tritt am 1. März 2021 in Kraft. Ob bereits zum genannten Zeitpunkt eine Impfung in den Impfapotheken möglich sein werde, hänge von der Verfügbarkeit des Impfstoffes ab, hält die Staatskanzlei fest.

Die Apotheken hätten ihr Potenzial bereits im Zusammenhang mit der Durchführung von Antigen-Schnelltests bewiesen. Auch der immer grösser werdende Kreis von Personen, die über keine Hausärztin oder keinen Hausarzt verfügten, profitiere vom Angebot der Impfapotheken. Der Aargauer Ärzteverband steht hinter dem Konzept.

Die Covid-19-Impfung ist freiwillig. Jede Person kann selber entscheiden, ob und wo sie sich impfen lassen will, sei dies in einem Impfzentrum, in einer Hausarztpraxis oder in einer Apotheke. Informationen über die Anmeldung und Durchführung von Covid-19-Impfungen in Apotheken sind ab Ende Februar auf der Homepage des Kantons abrufbar.

www.ag.ch/coronavirus-impfung

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