Stadt Luzern

Chef verweigert Ambulanz – damit die Schwarzarbeit nicht auffliegt

Redaktion
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Luzern,

Ein Bauarbeiter in Lebensgefahr – doch sein Auftraggeber wollte keine Ambulanz, damit die Schwarzarbeit nicht auffliegt. Nun wurde er verurteilt.

Baugewerbe
Bauarbeiter arbeiten auf einem Dach. (Archivbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Schlimmer Unfall auf einer Baustelle – und keiner rief den Notarzt.
  • Der Schwerverletzte arbeitete illegal, was nicht auffliegen sollte.
  • Nun wurde der Arbeitgeber vom Bundesgericht verurteilt.

Es ist eine traurige Geschichte, die sich Ende Februar 2020 auf einer Baustelle im Kanton Luzern zugetragen hat.

Ein Arbeiter aus dem Kosovo arbeitete illegal dort. Und stürzte aus einer Höhe von über vier Metern von einem Gerüst.

Mit schlimmen Folgen, wie «zentralplus» berichtet: Schädelbruch, stumpfes Schädelhirntrauma, Blutungen im Kopf, gebrochene Rippen auf beiden Seiten und Wirbelkörperbrüche.

Nach Hause statt in den Notfall

Der Mann schwebte in Lebensgefahr. Ein anderer Arbeiter rief den Chef an. Anschliessend brachten sie den Schwerverletzten nach Hause und später zu einem Hausarzt. Weil der Chef es so gewünscht habe, sagen die Gerichte.

Er hätte sofort die Ambulanz rufen müssen. Tat er aber nicht und unterliess somit die Nothilfe.

Der Beschuldigte rief nach dem Unfall zwar mehrfach den Hausarzt an – verlangte aber, dass der Arzt niemandem etwas sage.

Keine Papiere, keine Rettung?

In der Praxis wurde der Zustand des Arbeiters immer schlechter. Er musste sofort ins Spital, wie der Arzt laut Gericht betonte.

Der Chef und eine Begleitperson hätten sich aber dagegen gewehrt, weil der Schwerverletzte keine Papiere habe.

Mehr als drei Stunden nach dem Unfall rief der Hausarzt doch den Rettungsdienst. Der Verletzte wurde endlich in ein Spital gebracht und am Rücken und am Gehirn operiert.

Vorübergehend lag er im Koma – überlebte aber glücklicherweise den Unfall.

Bedingte Freiheitsstrafe

Ende 2022 stand sein Arbeitgeber erstmals in Luzern vor dem Bezirksgericht. Dieses sprach ihn schuldig wegen Unterlassung der Nothilfe. Und wegen mehrfacher Beschäftigung von Ausländern ohne Bewilligung.

Das Gericht entschied auf eine bedingte Freiheitsstrafe von neun Monaten, eine Busse über 2000 Franken und eine Geldstrafe.

Diese wurde nach der ersten Berufung vom Kantonsgericht auf 80 Tagessätze à 410 Franken (total 32’800 Franken) gekürzt.

Zudem wurden dem Arbeitgeber 14’000 Franken Bargeld beschlagnahmt.

Beschuldigter fordert Freispruch

Der Beschuldigte zog weiter vors Bundesgericht. Er forderte einen Freispruch sowie die Rückzahlung des beschlagnahmten Geldes, wie «zentralplus» schreibt.

Und: Eine Genugtuung in Höhe von 6600 Franken. Der Arbeitgeber führte ins Feld, dass er den Transport zum Hausarzt veranlasst habe.

Das zeige, dass er sich um den Verletzten kümmerte. Darum sei er nicht der unterlassenen Nothilfe schuldig geworden.

Saubere Schuhe als Hinweis?

Der Arbeitgeber kritisiert weiter die Zeugenaussagen eines Kranführers, der viel zu hoch oben gewesen sei, um etwas zu sehen.

Zudem sagte er, der Verunfallte habe saubere Schuhe getragen, was gegen eine Arbeit auf der Baustelle spreche.

Was löst es bei dir aus, wenn du die Argumente des Arbeitgebers liest?

Als letzte Instanz musste sich nun das Bundesgericht um den Fall kümmern. Und es entschied wie die luzerner Gerichte.

Der Beschuldigte sei vielmehr darum besorgt gewesen, dass die Schwarzarbeit nicht auffliege. Als dass dem Schwerverletzten richtig geholfen werde.

Das Bundesgericht bestätigt die Schuldsprüche und Strafen. Und verrechnet zusätzliche Gerichtskosten von 3000 Franken. Es ist das Ende einer traurigen Geschichte.

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