Auf einem Datingportal für Homosexuelle machte ein 47-jähriger Chef de Service Bekanntschaft mit einem 14-jährigen Jungen.
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Ein 47-Jähriger und ein 14-Jähriger trafen sich mehrmals für sexuelle Akte im Wald. (Symbolbild) - Unsplash

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein 14-Jähriger und ein 47-Jähriger trafen sich für mehrere Sexdates.
  • Das Alter des Jugendlichen stellte für den Chef de Service kein Problem dar.
  • Nun zeigte sich der Mann geständig und wurde verurteilt.
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Ein 47-jähriger Mann stand vor Gericht. Ihm wurde vorgeworfen, sexuelle Handlungen mit einem minderjährigen Jungen durchgeführt zu haben.

Der Angeklagte, der beruflich als Chef de Service arbeitet, stritt laut den «Schaffhauser Nachrichten» die Tat nicht ab. Es tue ihm leid, er habe zu spät die Notbremse gezogen.

Der Beschuldigte hatte den Jugendlichen auf einer Datingplattform für Homosexuelle kennengelernt. Ursprünglich gab der Junge an, 18 Jahre alt zu sein, korrigierte sein Alter jedoch später auf 16 Jahre herunter. Bei ihrem ersten Treffen offenbarte der Junge schliesslich sein wahres Alter von 14 Jahren.

Mutter fand Textnachrichten

Trotz des Wissens um das junge Alter des Jungen liess sich der Angeklagte aber auf sexuelle Aktivitäten ein. Insgesamt kam es laut Anklageschrift zu mindestens sechs Treffen mit sexuellen Handlungen zwischen dem Angeklagten und dem Jungen.

Die sexuellen Tätigkeiten flogen auf, als der Mutter Textnachrichten auf dem Handy ihres Sohnes auffielen. Er pflegte regen sexuellen Kontakt zu Männern, wie die «Schaffhauser Nachrichten» weiter berichten. Daraufhin informierte sie die Polizei und löste damit das Strafverfahren aus.

Saftige Strafe für Verurteilten

Die Staatsanwältin forderte eine Verurteilung wegen mehrfacher sexueller Handlungen mit einem Kind sowie wegen mehrfacher Pornografie. Sie beantragte eine Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung. Ausserdem forderte sie auch ein lebenslanges Berufsverbot für Tätigkeiten, die regelmässigen Kontakt zu Minderjährigen beinhalten.

Letztlich stimmte das Gericht dieser Forderung zu. Zugunsten des Beschuldigten wurden seine Geständigkeit und fehlende Vorstrafen berücksichtigt. Die Verfahrenskosten wurden jedoch von 3000 auf 6000 Franken verdoppelt.

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