BLT zieht Bodycam-Einsatz ans Bundesverwaltungsgericht

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    Leimental,

    Die Baselland Transport AG (BLT) will weiterhin Bodycams einsetzen. Sie ist mit einer Verfügung des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (Edöb) nicht einverstanden und wird diese vor dem Bundesverwaltungsgericht anfechten, wie das Unternehmen am Donnerstag mitteilte.

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    Die Baselland Transport AG (BLT) will weiterhin Bodycams einsetzen. Deshalb geht sie vors Bundesverwaltungsgericht. - keystone

    Die BLT hat den gezielten Einsatz von Bodycams rechtlich sorgfältig geprüft und ist überzeugt, dass dieser verantwortungsvoll und rechtmässig ist, wie sie schrieb. Dazu sei auch ein externes Gutachten eingeholt worden. Dieses sei zum Schluss gekommen, dass das geltende Recht Bodycams zwar nicht explizit erwähne, ihren Einsatz gemäss bestehender Bestimmungen aber zulasse.

    Die Bodycams werden in bestimmten Situationen eingesetzt, zu 90 Prozent an Haltestellen und nicht in den Fahrzeugen, wie es hiess. Es finde keine Übertragung oder Auswertung in Echtzeit statt und das stelle somit keine weitergehende Überwachung im Sinne der Edöb-Verfügung dar.

    Die Mitarbeitenden werden laut der BLT geschult und können gespeicherte Aufnahmen weder selbst einsehen noch löschen. Nach dem Einsatz würden sie die Geräte abgeben, der Zugriff auf diese sei technisch beschränkt und verbindlich geregelt. Angebote des Unternehmens, den Kontrolldienst zu begleiten habe der Edöb nicht angenommen.

    Die Aufnahmen können zur Deeskalation beitragen und dabei helfen, Vorfälle zu klären, wie die BLT weiter schrieb. So seien im April 2026 Kontrolleure des ÖV-Unternehmens bedroht und tätlich angegriffen worden. Die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt habe daraufhin die Aufnahmen angefordert.

    Die BLT setzten seit Ende Januar auf Bodycams. Der Edöb hatte Ende Februar eine Untersuchung gegen die BLT eröffnet, wie seiner damaligen Medienmitteilung zu entnehmen war. Es bestünden genügend Anzeichen für einen Verstoss gegen das Datenschutzgesetz, hiess es. Ende September war die Untersuchung abgeschlossen und der Edöb bestätigte seinen Verdacht gegen die BLT, wie er im Oktober schrieb.

    Der Datenschutzbeauftragte ordnete die BLT an, die entsprechende Bearbeitung von Personendaten abzubrechen und alle mittels Bodycam beschafften Personendaten zu löschen, wie es hiess. Zuerst müsse eine Gesetzesgrundlage her – würden alle Transportunternehmen dies beliebig regeln, entstehe ein intransparenter Flickenteppich.

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