Blau machen nach der WM-Nacht? Keine gute Idee!

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Zürich,

Für viele Fans ist die Fussball-WM wichtiger als der Job. Doch Arbeitsrechtsexperte Lukas Walther von Angestellte Schweiz macht im Interview mit der Nachrichtenagentur AWP klar: Weder gibt es einen Anspruch auf WM-Ferien noch auf eine Krankmeldung nach einer langen Fussballnacht.

Fussball WM
Die Public-Viewings der diesjährigen Fussball-WM gehen bis spät in die Nacht. - keystone

Kann ich mich krankmelden, wenn ich WM geschaut habe und mich am Folgemorgen im Büro nicht fit fühle?

Lukas Walther: Eine Krankmeldung ist nur zulässig, wenn eine gesundheitliche Beeinträchtigung die Arbeitsfähigkeit tatsächlich einschränkt, etwa bei Fieber oder starker Erschöpfung. Ohne solche Gründe ist eine Krankmeldung unzulässig; reine Müdigkeit nach einem späten WM-Spiel genügt in der Regel nicht.

Muss der Arbeitgeber ein Auge zudrücken, wenn ich übermüdet zur Arbeit erscheine, weil ich die Spiele um 3.00 Uhr geschaut habe?

LW: Nein, denn Ruhezeiten dienen der Erholung. Arbeitnehmende müssen in dieser Zeit alles vermeiden, was ihre Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt – dazu gehört auch Übermüdung. Beeinträchtigt diese die Leistung oder die Arbeitssicherheit, muss der Arbeitgeber die betroffene Person sogar darauf aufmerksam machen.

Dürfen Mitarbeitende Spiele im Livestream schauen?

LW: Ob Livestream oder Radio: Beschäftigte dürfen Medienangebote während der Arbeitszeit nur mit Zustimmung des Betriebs nutzen. Diese kann beispielsweise verweigert werden, wenn die Tätigkeit volle Konzentration erfordert und daher mit dem Verfolgen eines Livestreams oder dem Hören von Radio nicht vereinbar ist. Es empfiehlt sich daher, den Arbeitgebenden vor dem Fussballspiel um Erlaubnis zu fragen.

Darf der Arbeitgeber Streaming sperren?

LW: Arbeitgebende entscheiden über die Nutzung der betrieblichen IT-Infrastruktur. Ebenso können sie die private Internetnutzung generell untersagen und den Zugriff auf Streamingseiten sperren.

Was gilt im Homeoffice?

LW: Dasselbe gilt im Homeoffice: Arbeitgebende können verbindlich anordnen, dass während der Arbeitszeit keine WM-Spiele gestreamt werden. Technische Sperren für bestimmte Streamingseiten sind im Homeoffice hingegen schwieriger umzusetzen als im Betrieb.

Was sind die Folgen für einen Mitarbeitenden, der trotz Verbot im Homeoffice WM schaut und erwischt wird?

LW: Arbeitnehmende müssen die Weisungen des Arbeitgebenden befolgen. Verstösse können eine Verwarnung oder eine Kündigung zur Folge haben. Wird ein Fehlverhalten trotz Hinweis bestritten, kann dies im Einzelfall sogar eine fristlose Kündigung nach sich ziehen.

Was sind weitere Sanktionsmöglichkeiten für den Arbeitgeber?

LW: Denkbar ist etwa eine Rückversetzung aus dem Homeoffice ins Büro oder die Zuteilung von Aufgaben, die den Fussballgenuss während der Arbeitszeit ausschliessen.

Dürfen Arbeitgeber Ferien während der WM verweigern?

LW: Zwar bestimmt grundsätzlich die Arbeitgebende, wann Ferien bezogen werden. Sie müssen dabei jedoch die Wünsche der Arbeitnehmenden berücksichtigen und diese gegen die betrieblichen Interessen abwägen. Gerade bei kurzfristigen Feriengesuchen – etwa wegen eines möglichen Finaleinzugs der Schweizer Nationalmannschaft – überwiegen oft betriebliche Gründe.

Was passiert, wenn viele Mitarbeitende gleichzeitig frei wollen?

LW: Der Betrieb kann grundsätzlich frei entscheiden, wie er vorgeht. Für ein gutes Betriebsklima empfiehlt es sich jedoch, sachliche Kriterien heranzuziehen statt persönliche Vorlieben.

Wenn ich mit Fussball absolut nichts am Hut habe, kann ich da vom Arbeitgeber verlangen, dass er die Diskussionen im Büro einschränkt?

LW: Arbeitgebende sind verpflichtet, die Persönlichkeit der Arbeitnehmenden zu schützen; dazu gehören auch persönliche Gespräche. Während der Arbeitszeit können solche Gespräche jedoch eingeschränkt oder untersagt werden, wenn sie die Arbeitsleistung oder die Sicherheit beeinträchtigen. In den Pausen hingegen dürfen Diskussionen grundsätzlich nicht verboten werden. Dem Betrieb steht es selbstverständlich zu, fussballfreie Pausenbereiche einzurichten.

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