Bezirksgericht Zürich schickt zwei Enkeltrickbetrüger hinter Gitter

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    Zürich,

    Sie haben Senioren knapp 300'000 Franken abknöpfen wollen

    Uster
    Ein Polizeiwagen mit laufendem Blaulicht. (Symbolbild) - Keystone

    Wegen ihrer Beteiligung an zwei «Enkeltrickbetrügen» hat das Zürcher Bezirksgericht einen Polen und eine Polin zu Freiheitsstrafen verurteilt.

    Am 13. Dezember 2017 hatte ein Unbekannter ein Rentnerpaar telefonisch bedrängt - er gab sich als Bekannter aus Deutschland aus, der dringend 100'000 Franken für die Versteigerung eines Grundstücks benötige.

    Am 29. Januar 2018 klingelte das Telefon bei einer 70-jährigen Rentnerin mehrmals - eine «Bekannte» bat schnellstmöglich um 180'000 Franken, damit sie die Zwangsversteigerung ihrer Wohnung gerade noch verhindern könne.

    In beiden Fällen seien die Angerufenen mit mit ständigen Anrufen und Täuschungsmanövern unter grossen Druck gesetzt worden, heisst es in einer Medienmitteilung des Zürcher Bezirksgerichtes vom Donnerstag.

    Und in beiden Fällen spielten der Pole und die Polin, die sich nun vor dem Gericht verantworten mussten, eine aktive Rolle. Der Mann war bei den geplanten Geldübergaben einmal Chauffeur, einmal Aufpasser. Die Frau wollte das Geld - wie in solchen Betrugsmaschen üblich - in Stellvertretung der kurzfristig verhinderten «Bekannten» in Empfang nehmen.

    Die Beschuldigten wiesen vor Gericht jegliche Schuld von sich. Sie hätten sich nicht am Betrug beteiligt, beziehungsweise hätten gar nicht gewusst, dass das Geld nicht für einen Bekannten gedacht gewesen sei. Für das Gericht stand jedoch aufgrund der Untersuchungsergebnisse fest, dass sie die Taten begangen hatten, wie es in der Mitteilung heisst. «Die Beschuldigten wussten um ihre Beteiligung an einem Delikt.»

    Das Gericht sprach den Mann des versuchten Betrugs und der Gehilfenschaft zu versuchtem Betrug schuldig. Es bestrafte ihn mit einer unbedingten Freiheitsstrafe von 25 Monaten. Die Frau wurde wegen mehrfach versuchten Betrugs zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 30 Monaten verurteilt, wovon sie 12 Monate verbüssen muss.

    Beide Beschuldigten werden zudem für je 10 Jahre des Landes verwiesen. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig und können vor Obergicht angefochten werden.

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