Vater

    Bezirksgericht Zürich anerkennt Notwehr bei Schüssen auf Vater

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    Zürich,

    Eine 21-Jährige wurde vom Bezirksgericht Zürich freigesprochen, nachdem ihr vorsätzliche Tötung vorgeworfen wurde.

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    Das Bezirksgericht Zürich wurde verhandelt. (Symbolbild) - keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • Eine junge Frau, die ihren Vater erschossen haben soll, wurde vom Gericht freigesprochen.
    • Die 21-Jährige erhält eine Entschädigung von rund 16'000 Franken.
    • Die damals 18-Jährige soll den Schuss in Todesangst abgegeben haben.

    Die junge Frau, die 2020 in Zürich-Wollishofen ihren Vater erschossen hat, handelte in Notwehr. Das Bezirksgericht Zürich hat die 21-Jährige am Donnerstag deshalb freigesprochen vom Vorwurf der vorsätzlichen Tötung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Beschuldigte erhält laut Urteil eine Entschädigung von rund 16'000 Franken.

    Gericht bestätigt: Inszenierte Tötung konnte nicht bestätigt werden

    Die Theorie einer inszenierten Tötung des Vaters, sei sehr genau abgeklärt worden. In der mündlichen Urteilsbegründung erklärt die vorsitzende Richterin, dass sich diese nicht bestätigt habe.

    Das Gericht gehe von einer vorsätzlichen Tötung aus, erfolgt in einer Notwehrsituation. Die Beschuldigte habe «den Tod des Vaters im Rahmen ihrer Abwehrhandlungen akzeptiert». Der Vater habe Mutter und Tochter bedroht.

    Auch als der Vater von der Tochter aufs Bett gestossen worden sei, sei dessen Angriff noch immer weitergegangen. Damit habe auch die Notwehrsituation weiter bestanden.

    Nach Tötung: Verteidiger fordert Freispruch, Staatsanwalt fünf Jahre Freiheitsentzug

    Dass die damals 18-jährige die Schüsse in Todesangst abgegeben hatte, bezweifelten in der Hauptverhandlung am Vormittag weder Staatsanwalt noch Verteidiger. Der Verteidiger plädierte auf Notwehr und damit Freispruch. Der Staatsanwalt machte dagegen geltend, im Moment der Tat sei der Mann unbewaffnet gewesen – es habe keine Notwehrsituation vorgelegen. Er verlangte fünf Jahre Freiheitsentzug.

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