Bezirksgericht Zürich: 10 Jahre Gefängnis nach Tötung mit Holzkeule
Zürcher Gericht verurteilt einen 39-Jährigen wegen vorsätzlicher Tötung zu einer Freiheitsstrafe von über zehn Jahren.

Das Bezirksgericht Zürich hat am Freitag einen 39-Jährigen wegen vorsätzlicher Tötung und weiterer Delikte zu einer Freiheitsstrafe von 10 Jahren und 20 Tagen verurteilt. Er hatte im März 2022 in Zürich-Altstetten einen 58-Jährigen derart zusammengeschlagen, dass er an den Verletzungen starb.
Das Gericht ordnete zudem an, der Iraner, der seit dem Kleinkindalter in der Schweiz lebt, sei für zwölf Jahre des Landes zu verweisen. Die Sperre soll für den gesamten Schengenraum gelten. Während des Strafvollzugs hat er eine ambulante Therapie zu absolvieren.
Für eines der Nebendelikte, einen geringfügigen Betrug, muss er 300 Franken Busse zahlen. Und aus dem Verfahren kommen hohe Kosten auf ihn zu. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann ans Obergericht des Kantons Zürich weitergezogen werden.
Gewalttat mit tödlichen Folgen
Der Beschuldigte befindet sich bereits im vorzeitigen Strafvollzug. Laut Gericht handelte der Beschuldigte nicht mit direktem Tötungsvorsatz, er habe die tödlichen Folgen seiner Schläge aber in Kauf genommen, sagte der vorsitzende Richter in der mündlichen Urteilsbegründung.
Mit einer Holzkeule und seinen Fäusten hatte der Beschuldigte auf seinen Bekannten eingeschlagen. Der Schweizer erlitt Knochenbrüche und schwere Kopf- und Hirnverletzungen. Diese führten sechs Tage nach der Tat zu seinem Tod im Spital.