Berufsverbot für 80-jährigen Aargauer Hausarzt ist rechtskräftig

    Keystone-SDA Regional
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    Aarau,

    Der Aargauer Hausarzt, dem mit 80 Jahren die Berufsausübungsbewilligung entzogen wurde, bleibt definitiv aus dem Beruf ausgeschlossen.

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    Ein 80-jähriger Hausarzt im Kanton Aargau darf seinen Beruf nicht mehr ausüben. (Symbolbild) - keystone

    Der Kanton Aargau hat einem 80-jährigen Hausarzt zu Recht die Berufsausübungsbewilligung entzogen und ein definitives Berufsausübungsverbot verhängt. Das Bundesgericht ist auf eine Beschwerde gegen das entsprechende Urteil des Verwaltungsgerichts nicht eingetreten.

    Die Beschwerde gegen das Urteil von Mitte Februar entbehre offensichtlich einer genügenden Begründung, hielt das Bundesgericht fest. Auf die Beschwerde werde nicht eingetreten.

    Damit ist das von den Aargauer Behörden ausgesprochene Verbot der Berufsausübung rechtskräftig. Der Arzt muss seine Praxis umgehend schliessen. Die «Aargauer Zeitung» berichtete am Freitag zuerst über den Entscheid der Lausanner Richter.

    Bundesgericht bestätigt: Keine Begründung für Beschwerde

    Der 80-jährige Hausarzt im Bezirk Baden hatte sich gegen alle Instanzen gewehrt. Das kantonale Departement Gesundheit und Soziales (DGS) entzog ihm im November 2022 die 1979 erteilte aargauische Berufsausübungsbewilligung. Als Grund nannte das DGS «fehlende Vertrauenswürdigkeit».

    Wegen Verletzung der Berufspflichten sprach das DGS auch ein definitives Berufsausübungsverbot in eigener fachlicher Verantwortung aus. Zuvor hatte das Bezirksgericht Baden den Mann rechtskräftig wegen Widerhandlung gegen das Bundesgesetz über die Betäubungsmittel schuldig gesprochen.

    Verstorbene Patientin: Missbräuchliche Verschreibungspraxis

    Gemäss Bezirksgericht verstarb eine seiner Patientinnen an einer Vergiftung durch die Einnahme mehrerer Medikamente in toxischen Dosen (Mischintoxikation). In der Folge sei eine missbräuchliche Verschreibungspraxis sowie die Verletzung von ärztlichen Sorgfaltspflichten festgestellt worden.

    Insbesondere habe der Arzt seiner verstorbenen Patientin über einen Zeitraum von etwa zehn Jahren nur aufgrund kurzer Telefonate und ohne persönliche Konsultation Medikamente verschrieben – teilweise in einer Dosierung, welche die empfohlene Höchstdosis um das Doppelte überstieg.

    Urteil: Entzug der Berufsausübungsbewilligung rechtmässig

    Vor diesem Hintergrund kam des Verwaltungsgericht zum Schluss, dass die Vertrauenswürdigkeit im Sinne des Medizinalberufegesetzes des Bundes zerstört und der Entzug der Berufsausübungsbewilligung rechtmässig ist. Das Verwaltungsgericht bejahte auch die Verhältnismässigkeit der Disziplinarmassnahme. (Urteil 2C_172/2025 vom 3.4.2025)

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