Bernerin darf Sohn nicht «Hurricane» nennen – «war erschüttert»

    Lina Schlup
    Lina Schlup

    Bern,

    Melanie W. wurde 2018 zum ersten Mal Mutter. Die Bernerin wünschte sich einen ungewöhnlichen Zweitnamen für ihr Kind – und wurde prompt abgewiesen.

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    Melanie W. und ihr Sohn. - Zvg

    Das Wichtigste in Kürze

    • In der Schweiz entscheiden Zivilstandsämter, wie Eltern ihre Kinder nennen dürfen.
    • Die Bernerin Melanie W. wollte ihrem Sohn den Zweitnamen Hurricane geben.
    • Der Name wurde allerdings von Beamten zurückgewiesen.

    Noah, Nino, Luca – das sind drei der beliebtesten Jungen-Vornamen im Kanton Bern. Melanie W.* aus Bern und ihr Partner wünschten sich für ihren Sohn etwas Ausgefalleneres – und wurden prompt abgewiesen.

    In ihrer Lieblingsserie «How I Met Your Mother» hört die 31-Jährige erstmals den Babynamen «Hurricane». Nau.ch erzählt sie: «Ich fand den Namen cool und stark – eine Naturgewalt, die die Menschen nicht kontrollieren können. Ich spürte schon vor der Geburt, dass mein Sohn ein kleiner Wirbelwind wird.»

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    Der Sohn von Melanie W. als Baby. - Zvg

    Als sie im Oktober 2018 erstmals Mama wird, will sie ihrem Buben deshalb Hurricane als Zweitnamen geben. Dazu ein – konventionellerer – erster Name. Ihr Partner ist Amerikaner, ihr Sohn Halbamerikaner. In den Staaten sind ausgefallene Namen keine Seltenheit.

    «Interesse des Kindes verletzen»

    Doch W. hatte die Rechnung ohne das Berner Zivilstandsamt gemacht. Dort wies man den Namen zurück.

    Begründung des Beamten: Der Name würde die Interessen des Kindes «offensichtlich verletzen». «Hurricane» sei ein Sachbegriff, der «grundsätzlich negativ assoziiert wird» – ein Wirbelsturm, stelle eine Gefahr dar und führe zu Verwüstung.

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    So lautete die Begründung des Zivilstandsamtes Bern. - Zvg

    Und weiter: «Ein Kind als Sturm zu bezeichnen, ist für die Persönlichkeitsentwicklung und den Selbstwert nicht sehr förderlich (...).»

    Finden Sie es in Ordnung, dass der Staat Namen abweisen darf?

    «Ich war erschüttert»

    Melanie W. war nach diesem Schreiben wie vor den Kopf gestossen: «Ich war erschüttert und traurig. Ich hätte nicht gedacht, dass der Name abgewiesen werden könnte.»

    Zwar sei ihr bewusst gewesen, dass manche Namen nicht erlaubt sind, in Deutschland, Spanien und Lateinamerika werde Hurricane aber zugelassen. Auch in den USA ist der Name verbreitet – so macht die 22-jährige Hurricane Tyra Black als Tennis-Ass Karriere.

    Melanie betont: «Ich bin einverstanden, dass der Staat Einspruch erheben darf, finde es aber nicht gut, wenn er das letzte Wort hat.» Das gehöre den Eltern, findet sie. Sie hätte sich vom Zivilstandsamt mehr Kompromissbereitschaft gewünscht.

    «Kommt selten vor, dass Beamter Namen zurückweist»

    Auf Anfrage von Nau.ch erklärt der Leiter des Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst, Hans Rudolf Egli: Es komme selten vor, dass ein Zivilstandesbeamter einen Namen zurückweist. Zudem könne meist mit den Kindeseltern eine Einigung gefunden werden. «Falls dies – in absoluten Ausnahmefällen – nicht möglich wäre, können die Eltern eine beschwerdefähige Verfügung verlangen.»

    So könne der Namenskonflikt bis vors Bundesgericht kommen. Melanie W. war laut eigenen Angaben nicht in der Lage, rechtlich gegen den Entscheid vorzugehen. Heute bereut sie das aber auch nicht.

    Für sie und ihr Umfeld ist klar: Ihr Sohn heisst Hurricane, auch wenn das auf offiziellen Dokumenten nicht so steht. «Ich lasse mir den Namen nicht vermiesen.» Sie hat deshalb bewusst auf einen anderen Zweitnamen verzichtet.

    *Name der Redaktion bekannt

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