Berner Chefbeamter drohte Arbeitskollegen mit Amoklauf

Dominik Neuhaus
Dominik Neuhaus

Bern,

Weil er seinen Arbeitskollegen drohte, sie «abzuknallen», hat das Amt für Justizvollzug des Kantons Bern einem Kader-Angestellten gekündigt.

amt für justizvollzug
Die Spitze des Gerechtigkeitsbrunnens vor dem Amt für Justizvollzug in der Berner Altstadt. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Einem Chefbeamten des Amts für Justizvollzugs des Kantons Bern wurde gekündigt.
  • Der 61-jährige Mann drohte mehrfach mit einem Amoklauf und äusserte Suizidgedanken.
  • Vor Gericht wehrte sich der Entlassene gegen die Kündigung – erfolglos.

Das Amt für Justizvollzug des Kantons Bern (AJV) hat einen Kader-Angestellten entlassen und angezeigt. Der 61-Jährige soll mehrfach mit einem Amoklauf gedroht und Suizidabsichten geäussert haben. Dies berichtet die «Berner Zeitung» am Dienstag.

In den Gerichtsakten wird eine Aussage des Angeklagten zitiert: «Ich kann mit meinen Waffen sämtliche Mitarbeitende problemlos und innert kurzer Zeit abknallen. Nach dem Amoklauf laufe ich zum Haupteingang und warte auf die Polizei, um mich erschiessen zu lassen.»

Posten stellte hohe Anforderungen

Seit 2014 arbeitet der Mann beim AJV. Am Schluss ist er gar stellvertretender Leiter des Fachbereichs Infrastruktur, Logistik, Beschaffung und Sicherheit. Laut dem Gericht hat diese Funktion einen «Vorbildcharakter» und stellt hohe Anforderungen an Loyalität und korrektes Verhalten.

Voraussetzungen, die der Kader-Angestellte offensichtlich nicht mitbringt. Mehrfach wird ihm in Mitarbeitergesprächen sein Verhalten und der «aufbrausende Charakter» angekreidet. Die Stabsleitung beschreibt Ende 2020 das Vertrauensverhältnis zu ihrem Mitarbeiter mit «nachhaltig gestört».

Würden Sie die Drohung eines Arbeitskollegen, einen Amoklauf zu begehen, ernst nehmen?

Gekündigt wird dem 61-Jährigen aber erst gut ein Jahr später, als die Führungsriege von den Drohungen erfährt. Sie versetzt zudem die Amok-Fachstelle der Kantonspolizei Bern in Kenntnis.

Diese wiederum durchsucht die Wohnung des Mannes und beschlagnahmt mehrere Waffen. Zudem erlegen die Behörden ihm unter anderem ein Hausverbot am Arbeitsplatz auf.

Nach einigen Wochen erstatten mehrere Mitarbeiter des Justizvollzugsamtes Anzeige gegen den früheren Arbeitskollegen. Wegen Drohungen und Beschimpfungen. Die Strafuntersuchung läuft aktuell noch.

Entlassener blitzt vor Gericht ab

Der 61-Jährige selbst akzeptiert seine Kündigung nicht und reicht beim kantonalen Verwaltungsgericht Beschwerde ein. Er behauptet, die Drohungen nicht ernst gemeint zu haben. «Ich neige zu einer blumigen Sprache und verwende auch kraftmeierische und bildhafte Formulierungen.»

Verwaltungsgericht
Das Berner Verwaltungsgericht. - Keystone

Das Gericht weist die Beschwerde zurück. Die Kündigung ist somit rechtens – der Mann muss nun für die Verfahrenskosten von 3500 Franken aufkommen.

***

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