Bedingte Geldstrafe für Baselbieter Migrationsbeamtin gefordert
Die Baselbieter Staatsanwaltschaft hat am Montag vor dem Strafgericht in Muttenz eine bedingte Geldstrafe von 3200 Franken für eine ehemalige Migrations-Abteilungsleiterin gefordert. Sie hielt nur teilweise an ihrer Anklage fest.

So plädierte die Staatsanwältin bei zwei Punkten aus der Anklageschrift für Freisprüche – beim Vorwurf der Rassendiskriminierung sowie beim Vorwurf, Menschen zum Verzicht auf Prämienverbilligungen aufgefordert zu haben.
Die Staatsanwältin hielt in ihrem Plädoyer an Schuldsprüchen in drei Punkten fest: An der Anklage wegen Amtsmissbrauchs in zwei Fällen sowie wegen Amtsgeheimnisverletzung.
Die beschuldigte ehemalige Abteilungsleiterin machte vor Gericht keine Aussagen zu den Vorwürfen.
Die heute 49-jährige, ehemalige Migrationsbeamtin soll zwischen 2020 und 2024 ihre Amtsgewalt wiederholt missbraucht haben. Sie wird beschuldigt, Ausländerinnen und Ausländer mit frei erfundenen und rechtswidrigen Sanktionen schikaniert zu haben.






