Basler Zeitung

    «Basler Zeitung»: Unkorrekter Titel und falscher Umgang mit Daten

    Keystone-SDA
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    Basel,

    Der Presserat rügt die «Basler Zeitung» (BaZ) wegen eines unkorrekten Titels und des unsorgfältigen Umgangs mit Daten bei einem Artikel über die Intensivbettenbelegung in Basler Spitälern und die Nationalität der Intensivpatienten. Die BaZ stellte einen Zusammenhang zwischen Migration und Infektionszahlen her.

    BaZ
    Das Logo der Basler Zeitung am Gebäude an der Hochbergerstrasse in Basel. (Archivbild) - keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • «70 Prozent Migranten in den Spitalbetten» lautet der kritisierte Titel, wie der Presserat am Freitag mitteilte.

    Die Zeitung schrieb, gemäss Pflegefachleuten belegten überdurchschnittlich viele Covid-19-Patientinnen und -Patienten mit Migrationshintergrund die Intensivstationen. Gleichzeitig betonte die «BaZ», es gebe darüber keine offiziellen Zahlen.

    Der Titel ist damit in den Augen des Presserats ungenügend belegt. Die Zeitung stütze sich bei den Zahlen auf eine einzige Quelle. Den Hinweis, dass sich viele Personen aus dem Gesundheitswesen bei der Zeitung gemeldet hätten, lässt der Presserat nicht gelten.

    Das könne unmöglich als zweite Quelle oder gar als Bestätigung der Behauptung herangezogen werden. Die «Basler Zeitung» verstiess damit gegen die Wahrheitspflicht im Journalistenkodex.

    Im weiteren moniert der Presserat, dass der Artikel unsorgfältig recherchiert war. Einmal werde von «Neuinfektionen» ausgegangen, ein andermal von «Patienten auf der Intensivstation» oder allgemein von «Corona-Patienten» sowie «Patienten auf der Corona-Station». Eine solche Gegenüberstellung diffus umschriebener Zahlen lasse keine verlässlichen Rückschlüsse zu, rügt der Presserat.

    Die hohe gesellschaftliche Relevanz des Themas, die damit verbundenen Gefahren und Ängste sowie die Komplexität der Materie hätten besondere Sorgfalt verlangt. Die «BaZ» verstiess damit gemäss der Ethikinstanz gegen die Richtlinie zur Quellenbearbeitung.

    Den Vorwurf der Diskriminierung von Migrantinnen und Migranten weist der Presserat zurück. Es müsse möglich sein, die Ansteckung von Menschen mit Migrationshintergrund etwa aufgrund von Reisen zu thematisieren.

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