Stadt Basel

    Basler Laboratorium entdeckt viele Mängel im Chemikalienbereich

    Keystone-SDA Regional
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    Basel,

    Bei Chemikalienkontrollen im vergangenen Jahr stellte das Kantonale Laboratorium Basel-Stadt zahlreiche Mängel fest.

    Trinkwasser
    Das Kantonales Laboratorium Basel-Stadt deckt massive Mängel bei Chemikalien auf. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/GAETAN BALLY

    Das Kantonale Laboratorium Basel-Stadt ist vergangenes Jahr bei Kontrollen von Chemikalien auf viele Mängel gestossen. 114 von 162 kontrollierten Produkten und 35 von 48 kontrollierten Betrieben waren zu beanstanden. 41 Produkte erfüllten die Kriterien für ein Verkaufsverbot, wie das Laboratorium am Freitag mitteilte.

    Bei den kontrollierten Produkten handelte es sich gemäss Communiqué um Stoffe wie ätherische Öle, Duftstoffe und Reinigungsmittel, Biozidprodukte wie Desinfektionsmittel oder Fungizide, Pflanzenschutzmittel und Gegenstände wie Textilien. Die Kontrolle im Jahr 2024 habe kein gutes Bild abgegeben.

    Zu beanstanden gewesen seien verbotene Inhaltsstoffe, fehlende Zulassung, nicht korrekte Einstufung, Kennzeichnungsmängel, Verpackungsmängel, Mängel im Sicherheitsdatenblatt, Nichtwahrnehmung der Meldepflicht sowie nicht gesetzeskonforme Anpreisung und Verletzung der Werbevorschriften.

    Mangelnde Selbstkontrolle

    41 der insgesamt 162 untersuchten Produkte hätten die Kriterien für ein Verkaufsverbot erfüllt. Sie hätten Mängel aufgewiesen, die eine unmittelbare Gefährdung der Gesundheit oder der Umwelt darstellten, schreibt das Laboratorium in seinem Bericht.

    Des Weiteren seien in 83 Fällen Mängel festgestellt worden, die nicht schwerwiegend gewesen seien. In diesen Fällen hätten mit den zuständigen Betrieben innert nützlicher Frist die notwendigen Korrekturmassnahmen vereinbart werden können.

    Inakzeptable Zustände

    Als bedenklich stuft das Laboratorium unter dem Strich die schlechte Wahrnehmung der Selbstkontrolle ein, die als Voraussetzung für den Vertrieb von Chemikalien gilt. Die hohe Quote an Produkten, die aufgrund von schwerwiegenden Mängeln die Anforderungen für ein Verkaufsverbot erfüllten, sei inakzeptabel, heisst es im Communiqué.

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