Bankgeheimnisverletzung durch Anwalt erneut vor Zürcher Obergericht

    Keystone-SDA
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    Lausanne,

    Das Bundesgericht hat den Freispruch eines Zürcher Anwalts vom Vorwurf der Verletzung des Bankgeheimnisses aufgehoben. Dieser reichte für die Verteidigung seines Klienten ungeschwärzte Bankunterlagen beim Zürcher Arbeitsgericht ein.

    Zürcher Obergericht
    Das Gericht sprach den Chauffeur der mehrfachen fahrlässigen Tötung schuldig. (Archivbild) - keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • Das Bundesgericht hält in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil fest, dass durch das Bankgeheimnis geschützte Informationen auch gegenüber einem Gericht nicht unbeschränkt offenbart werden dürfen - auch wenn dies ein Anwalt im Interesse seines Klienten tut.

    Vielmehr müsse der Anwalt aufgrund seiner Berufspflichten Unterlagen sorgfältig sichten. Letztendlich entscheide das Gericht darüber, ob gewisse Unterlagen vollständig eingesehen werden.

    Im konkreten Fall führte der Anwalt vor dem Zürcher Arbeitsgericht einen Forderungsprozess gegen die frühere Arbeitgeberin seines Klienten. Umstritten war, ob die Bank 2012 problematische Geschäftsbeziehungen zu US-Kunden hatte. Um dies zu beweisen, reichte der Anwalt ein Dokument mit dem Titel «US-Exit Report» ein. Dieses hatte er von seinem Klienten erhalten.

    Während auf den ersten Seiten dieses Dokuments Statistiken aufgeführt sind, enthält es auf den letzten beiden Seiten Namen von Bankkunden mit weiteren Angaben zu diesen. Letztere schwärzte der Anwalt nicht ein. Um die problematischen Geschäftsbeziehungen zu belegen, reichten die ersten Seiten aus.

    Der Klient hatte das Dokument noch während seiner Tätigkeit bei der Bank erhalten. Weil es ungeschwärzt beim Arbeitsgericht landete, wurde auch er mit Strafbefehl wegen Verletzung des Bankgeheimnisses verurteilt.

    Das Zürcher Obergericht sprach den Anwalt Ende 2018 vom Vorwurf der Bankgeheimnisverletzung frei, weil er rechtmässig gehandelt habe. Durch die Informationen zu den Kunden habe das eingereichte Dokument an Beweiskraft gewonnen.

    Die Zürcher Oberstaatsanwaltschaft reichte gegen dieses Urteil Beschwerde beim Bundesgericht ein. Das Bundesgericht hat den Entscheid aufgehoben und die Sache ans Obergericht zurückgewiesen. Dieses muss nochmals darüber befinden, ob der Anwalt rechtswidrig und schuldhaft gehandelt hat.

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