Heute Mittwoch muss sich vor dem Zürcher Obergericht ein Mann wegen vorsätzlicher Tötung seines Kindes verantworten. Im Juni 2021 wurde er noch freigesprochen.
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Das Obergericht in Zürich. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Das Zürcher Obergericht behandelt heute den Fall der Tötung eines Säuglings.
  • Der Vater soll das Baby so heftig geschüttelt haben, dass es tödliche Verletzungen erlitt.
  • Im Juni 2021 wurde der Mann wegen nicht zweifelsfreier Beweislage noch freigesprochen.

Vor dem Obergericht des Kantons Zürich muss sich heute Mittwoch ein 45-jähriger Mann verantworten. Ihm wird vorgeworfen, er habe im Sommer 2019 seinen achtmonatigen Sohn derart geschüttelt, dass dieser tödliche Verletzungen erlitten habe.

Das Bezirksgericht Hinwil ZH hatte den Schweizer im Juni 2021 freigesprochen. Es sei nicht zweifelsfrei bewiesen, dass der Mann seinen kleinen Sohn wiederholt misshandelt und schliesslich zu Tode geschüttelt habe. Für die rund anderthalb Jahre Untersuchungshaft sprach es dem Beschuldigten Genugtuung und Schadenersatz von insgesamt mehr als 220'000 Franken zu.

Kind stirbt in Spital

Als die Mutter damals von der Arbeit nach Hause kam, fand sie das Baby schwer verletzt und kreidebleich vor. Dies heisst es in der Anklageschrift. Es habe gezuckt und die Augen verdreht. Die Mutter alarmierte umgehend den Notruf, was der Vater, der beim Kind war, nicht getan hatte.

Ein paar Tage später starb der Säugling im Kinderspital an einer Hirnblutung. Die Mediziner stellten zudem mehrere Rippenbrüche, eine Unterarmfraktur und weitere Verletzungen fest.

Staatsanwalt akzeptiert Urteil nicht

Der Staatsanwalt wollte den Freispruch des Bezirksgerichts nicht akzeptieren und zog den Fall ans Obergericht weiter. Er hatte eine zehnjährige Freiheitsstrafe wegen vorsätzlicher Tötung und weiterer Delikte gefordert. Die Erklärungen des Mannes, wie es zu den diversen Verletzungen gekommen war, stufte er als teilweise abstrus ein. Das Urteil sei nicht nachvollziehbar.

Die Verteidigung fordert erneut einen Freispruch. Sie wirft der Anklage nachlässige Ermittlungen vor. Viele Fragen seien unbeantwortet geblieben. So habe man beispielsweise nicht abgeklärt, ob die Tatsache, dass das Baby zu früh zur Welt gekommen war, einen Einfluss gehabt haben könnte.

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