Ausländische Inhaftierte sollen keine Krankenversicherung erhalten
Inhaftierte ohne Wohnsitz in der Schweiz sollen weiterhin nicht krankenversichert werden. Dieser Meinung ist das Parlament. Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat eine Gesetzesänderung abgelehnt, die einen Wechsel gebracht hätte.

Der Nationalrat trat am Dienstag mit 173 zu 0 Stimmen und mit sechs Enthaltungen nicht auf die Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) ein. Damit ist die vom Bundesrat ausgearbeitete Vorlage vom Tisch.
Die Mehrheit der zuständigen Nationalratskommission war der Meinung, dass nicht vom Prinzip abgewichen werden sollte, dass nur Personen mit Schweizer Wohnsitz eine Krankenkasse haben müssten. Für Behandlungen von Inhaftierten aus dem Ausland kommen heute die Kantone auf.
Ein Wechsel von den Kantonen zu den Kassen ist für die Mehrheit nicht zielführend. Zudem machte sie geltend, dass viele Inhaftierte ohnehin auf Prämienverbilligungen angewiesen seien. Ein Drittel aller inhaftierten Personen in der Schweiz waren 2023 nicht krankenversichert, wie der Bundesrat zur Vorlage schrieb.
Gemäss Bundesverfassung und völkerrechtlichen Verträgen habe die Schweiz die Verantwortung, für die Gesundheit von Inhaftierten zu sorgen, unabhängig von ihrem Wohnsitz, sagte Sozialministerin Elisabeth Baume-Schneider. Die medizinische Versorgung sollte der Behandlung von Menschen in Freiheit gleichwertig sein.
2023 hatten rund 2300 Inhaftierte in der Schweiz keine Krankenversicherung, wie Baume-Schneider ausführte. Sie hätten unter Umständen nicht den gleichen Zugang zu Leistungen des Gesundheitssystems wie die in der Schweiz versicherten Personen.






