Asylsuchende verlassen die Unterkunft des Bundes in Steckborn TG
Das Staatssekretariat für Migration (SEM) schliesst bis kommenden März die Bundesasylunterkunft in Steckborn TG. Im Februar wollte eine Bürgerbewegung die Schliessung erzwingen. Doch eine grosse Mehrheit der Bevölkerung stellte sich hinter die Menschen im Asylverfahren.
Das SEM begründet die Schliessung von 9 ihrer 36 temporären Asylunterkünften in einer Mitteilung damit, dass die Asylzahlen in diesem Herbst tiefer ausgefallen seien als erwartet. Dadurch werde die seit 2022 belegte Zivilschutzanlage in Steckborn mit ihren rund 200 Plätzen nicht mehr benötigt.
Schicksal des Vertrags noch ungewiss
Der Vertrag aus dem Jahr 2016 zwischen dem SEM und der Thurgauer Gemeinde ist noch bis Ende 2025 gültig. Dadurch könnte die Asylunterkunft bei Bedarf kurzfristig wieder in Betrieb genommen werden. Ob der Vertrag schliesslich über das Jahr 2025 verlängert wird, sei noch ungewiss, erklärte Stadträtin Aleksandra Lindner (parteilos) gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Diese Frage müsse noch diskutiert werden.
Im Februar des laufenden Jahres schlug eine Diskussion um die Bundesasylunterkunft im Städtchen am Untersee hohe Wellen. Eine Bürgerbewegung sammelte genügend Unterschriften, um eine ausserordentliche Gemeindeversammlung einzuberufen. Ziel dabei war die Kündigung des Vertrags mit dem SEM und somit Schliessung der Unterkunft.
Keine erhöhte Kriminalität durch Asylheim
Die Bürgerbewegung argumentierte mit gestiegener Kriminalität und Ruhestörung. Die Kantonspolizei widersprach. Die Asylunterkunft wirke sich nicht negativ auf die Sicherheitslage in Steckborn aus.
Nicht alle anwesenden Stimmberechtigten fanden Platz in der Steckborner Dreifachturnhalle. Per Videoschaltung wurde die ausserordentliche Gemeindeversammlung noch in die Aula der Schule übertragen.
Mit sehr grosser Mehrheit sprachen sich die Steckbornerinnen und Steckborner nach zweistündiger Diskussion gegen die Kündigung des Vertrags mit dem SEM aus und verhinderten damit einen Präzedenzfall.