Eine Frau aus den Philippinen schuftete für Jahre 44 Stunden die Woche – für 800 Franken im Monat. Nun büsst die Arbeitgeberin und deren Kinder.
Hände drücken Waschlappen aus
Die illegal angestellte Philippinerin erledigte alle Arbeiten rund ums Haus – für nur 800 Franken im Monat. (Symbolbild) - pixabay

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Philippinerin wurde von einem Schweizer Ehepaar 2003 als Haushälterin eingestellt.
  • Sie kochte, putzte, kümmerte sich um den Garten und pflegte das Paar – für 800 Franken.
  • Die Arbeitgeberin muss nun über 57'000 Franken zahlen. Ihr Ehemann ist 2015 gestorben.
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Ein Ehepaar aus Allschwil BL nutzte jahrelang eine philippinische Staatsangehörige aus – sie erhielt 2000 Franken weniger als den Mindestlohn.

Die Kinder des Paars schlossen die Augen vor der illegalen Arbeit. Erst als die Philippinerin sich der Nachbarin anvertraute, kam die Basler Staatsanwaltschaft ins Spiel.

Im Jahr 2003 kam die Frau aus den Philippinen in die Schweiz. Sie wurde von dem Sohn des Ehepaars als Haushälterin eingestellt, berichtet die «bz Basel».

Sie zog ins Haus der Familie ein und kümmerte sich um alle anfallenden Arbeiten: von Putzen über Kochen bis hin zur Pflege des Gartens und des Paares.

Miete zahlen musste sie nicht und sie konnte sich jederzeit Essen machen. Doch sie erhielt für ihre 44-Stunden-Woche lediglich 800 Franken pro Monat.

Haben Sie eine Putzkraft zu Hause?

Nach dem Tod des Ehemannes im Jahr 2015 blieb die philippinische Frau weiterhin bei der pflegebedürftigen Witwe. Anfang 2019 konnte sie aber nicht mehr. Die körperliche und seelische Belastung war zu gross geworden: Sie sprach mit der Nachbarin, die Sache kam ans Licht.

Laut Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft hätte das Gehalt der Angestellten mindestens 2880 Franken pro Monat betragen müssen. Bei dieser Rechnung wurden Essen und Logis mitgezählt.

Verurteilte muss fast 58'000 Franken zahlen

Die mittlerweile 87-jährige Witwe wurde laut «bz Basel» wegen Wuchers, illegaler Beschäftigung einer Ausländerin und Unterstützung ihres rechtswidrigen Aufenthalts verurteilt.

Sie erhielt eine bedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 110 Franken. Dies ist das höchste Strafmass, das die Staatsanwaltschaft ohne Gerichtsverfahren verhängen kann.

Auch der Sohn und die Tochter der Verurteilten erhielten bedingte Geldstrafen. Sie schulden je knapp unter 22'000 Franken – die Mutter muss fast 58'000 Franken zahlen.

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