Stadt Luzern

AirPods geklaut: 21-Jähriger muss in Knast!

Dennis Kittler
Dennis Kittler

Luzern,

Weil er mehrere Opfer bedrohte und beraubte, muss ein Luzerner (21) für sechs Monate ins Gefängnis. Auch gegen das Betäubungsmittelgesetz hat er verstossen.

Airpods Mann Weiss
Weil er einen 17-Jährigen bedrohte und dessen AirPods klaute, muss ein heute 21-Jähriger ins Gefängnis. (Symbolbild) - DPA

Das Wichtigste in Kürze

  • Wegen Raubes und Drogenmissbrauchs muss ein 21-Jähriger für sechs Monate ins Gefängnis.
  • Er hatte unter anderem AirPods geklaut und einen 16-Jährigen mit dem Tode bedroht.
  • Bei einer der Taten ergaben Tests hohe Alkohol- und Drogenwerte.

Diese AirPods kommen einen Luzerner teuer zu stehen!

Wegen Raubes hat das Kriminalgericht Luzern einen 21-Jährigen zu einer Haftstrafe verurteilt. Er soll zwei 17-Jährige beraubt sowie in einem anderen Fall einen 16-Jährigen bedrängt haben. Als dieser sich weigerte, ihm Geld zu geben, habe der Angeklagte ihn mit dem Tod bedroht.

Alkoholmessgerät
Bei einem Atemalkoholtest nach einer der Taten wurden 1,9 Promille festgestellt. (Symbolbild) - keystone

Die Taten ereigneten sich laut «20 Minuten» im Frühjahr 2022. Bei der zweiten Tat wurde kurze Zeit später ein Atemalkoholtest durchgeführt. Das Ergebnis waren 1,9 Promille. Auch verschiedene Drogen hatte er konsumiert, ergab ein weiterer Test.

Bei der ersten Tat forderten der damals 18-Jährige und sein minderjähriger Halbbruder in einem Zug Geld von den beiden 17-Jährigen. Einer der Bedrohten gab ihm 50 Franken.

Daraufhin forderte der Beschuldigte von dem anderen Jungen dessen AirPods und drohte ihm Schläge an, wenn er sie nicht herausrücke. Woraufhin der Bedrohte ihm die AirPods gab.

Für sechs Monate ins Gefängnis

Gegen den heute 21-jährigen Angeklagten wurde nun eine Freiheitsstrafe von 14 Monaten verhängt.

Wurdest du schon einmal überfallen oder bestohlen?

Sechs Monate muss der Luzerner laut «20 Minuten» absitzen. Um die anderen acht Monate kommt er herum, wenn er sich drei Jahre lang nichts zu Schulden kommen lässt.

Dazu muss der Verurteilte rund 7000 Franken Verfahrensgebühren und Strafe zahlen.

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Kommentare

User #2857 (nicht angemeldet)

Nur weil Bekshim nach Luzern gezogen ist, ist er noch lange kein Luzerner.

User #2768 (nicht angemeldet)

Fragt mal ein raubopfer, wie es sich nach so einem raub gefühlt hat.

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