Air Baltic verlangt Schweizer Löhne – Swiss unter Druck

    Redaktion
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    Zürich,

    Die Airline Air Baltic führt seit dem Sommer 2022 Flüge für die Swiss durch. Das Kabinenpersonal wird jedoch nicht zu Schweizer Löhnen bezahlt.

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    Ein Flugzeug der lettischen Airline Air Baltic. (Symbolbild) - pexels

    Das Wichtigste in Kürze

    • Seit dem Sommer 2022 führt Air Baltic Flüge für die Swiss durch.
    • Die Swiss müsste den Angestellten auch Schweizer Löhne bezahlen.
    • Das Staatssekretariat für Wirtschaft beurteilt die Situation.

    Air Baltic ist eine Fluggesellschaft mit Hauptsitz in Lettland. Diese führt seit dem Sommer 2022 Flüge für die Swiss durch. Durch die Zusammenarbeit will die Swiss den Flugplan trotz Personalmangels stabilisieren. Doch damit verärgern sie die eigene Crew.

    Wet-Lease-Partnerschaft

    Als Wet-Leasing wird hier das Mieten der Swiss von Flugzeugen der Air Baltic sowie deren Kabinenpersonal bezeichnet. Dies dient dem Stabilisieren des Flugplanes der Swiss.

    Beim Personal der Swiss kommt die Wet-Lease-Partnerschaft jedoch nicht so gut an. «Diese Auslagerung ist beschämend für eine Premium-Airline», sagt Sandrine Nikolic-Fuss, Präsidentin der Kabinen-Gewerkschaft Kapers im «SonntagsBlick».

    Das Kabinenpersonal erhält einen Lohn von 900 bis 1500 Euro. Dies hat sich aus Gesprächen mit der Air Baltic ergeben. Die Löhne der Schweizer betragen das Vierfache des Betrages. Somit sei es ein «klassisches Lohndumping», wie sie in der Zeitung zitiert wird.

    Seco beurteilt

    Das Staatssekretariat für Wirtschaft hält das Wet-Leasing als eine Entsendung. Dafür müssten dem Personal Schweizer Löhne bezahlt werden.

    Trotz dieser Einschätzung des Bundes ist nichts passiert. Zuständig sei gemäss Daniel Lampart, Chefökonom des SGB das Zürcher Amt für Arbeit. «Der Kanton Zürich müsste für Schweizer Löhne sorgen oder das Wet Lease sogar verbieten», sagt er gegenüber dem «SonntagsBlick».

    Dies stritt das AWA jedoch in einer Medienmitteilung ab. «Das AWA hat die Abklärungen aufgenommen und die notwendigen Informationen bei Air Baltic eingefordert. Zudem ist das AWA nicht für die Einhaltung der orts- und branchenüblichen Löhne zuständig. Zuständig ist die TPK und darin Einsitz haben Kanton, Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen.»

    Mit dem Entscheid der Seco werde das AWA den Entscheid vollziehen, so die Zeitung.

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