Ab 1. Juli leistet die AHV einen Pauschalbeitrag für zwei Hörgeräte. Heute werden AHV-Pauschalen nur für ein Hörgerät geleistet.
Ab 1. Juli leistet die AHV einen Pauschalbetrag für zwei Hörgeräte.
Ab 1. Juli leistet die AHV einen Pauschalbetrag für zwei Hörgeräte. - Keystone
Ad

Das Wichtigste in Kürze

  • Ab 1. Juli leistet die AHV-Pauschalen für zwei Hörgeräte.
  • Bis anhin bezahlte die AHV nur für ein Gerät an einem Ohr.

Brauchen AHV-Rentnerinnen oder -Rentner für beide Seiten ein Hörgerät, leistet die AHV ab 1. Juli einen Pauschalbeitrag für zwei Hörgeräte. Das für die Sozialversicherungen zuständige Departement des Innern (EDI) hat dazu eine Verordnung in Kraft gesetzt.

Heute werden AHV-Pauschalen nur für ein Hörgerät an einem Ohr geleistet. Das Parlament forderte jedoch im September höhere Beiträge und zu diesem Zweck eine Verordnungsänderung. Voraussetzung für einen AHV-Beitrag für Hörgeräte an beiden Ohren ist, dass ein Expertenarzt oder eine Expertenärztin den Bedarf feststellt.

Die erhöhte Pauschale beträgt Fr. 1237.50 für zwei Geräte und Dienstleistungen auf eine Dauer von fünf Jahren, wie das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) am Dienstag schrieb. Für ein Hörgerät gibt es wie bisher 630 Franken.

Mit der im September vom Ständerat überwiesenen Motion sollte der AHV-Beitrag an Hörgeräte an jenen der IV angepasst werden. Dabei nahm das Parlament den Antrag von Sozialminister Alain Berset auf, wonach die AHV wie bei anderen Hilfsmitteln auch drei Viertel des Beitrages der IV übernimmt.

Damit soll den unterschiedlichen Zwecken und Zielen von AHV und IV Rechnung getragen werden. Die AHV gilt als Rentenversicherung, die IV dagegen als Eingliederungsversicherung. Trotz der Mehrkosten für die AHV könne der Bundesrat die Motion akzeptieren, sagte Berset damals im Rat.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

AHVStänderatBundesrat