Wer im Kanton Aargau beim Littering ertappt wird, muss mit einer Busse von 300 Franken rechnen. Das hat der Grosse Rat gestern Dienstag beschlossen.
Littering.
Müll liegt verstreut auf dem Boden. (Symbol) - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Gestern Dienstag hat der Grosse Rat im Kanton Aargau über ein neues Gesetz abgestimmt.
  • Ertappte Abfallsünder müssen fortan mit einer Busse von 300 Franken rechnen.

Im Kanton Aargau müssen ertappte Abfallsünder mit einer einheitlichen Ordnungsbusse von 300 Franken rechnen. Der Grosse Rat hat dem entsprechenden Gesetz am Dienstag mit 95 zu 24 zugestimmt.

Eine tiefere Busse würde kaum eine Wirkung zeigen, argumentierte die CVP. Und: Ausgesprochene Bussen würden sich herumsprechen. Hinter das Gesetz stellten sich auch SP und EVP/BDP.

Die FDP forderte einen Verzicht auf das Litteringverbot, weil dieses nicht durchsetzbar sei. Das Littering werde auf diese Weise nicht wirkungsvoll bekämpft. Nicht mehr zu Wort meldete sich die SVP. Sie stimmte mehrheitlich mit Ja.

Forderung von 300 Franken

Der Grosse Rat hatte das Litteringsverbot nach erster Beratung im Dezember mit 87 zu 41 Stimmen beschlossen. Im Gesetz stand die Höhe der Ordnungsbusse nicht. Der zuständige Regierungsrat Stephan Attiger (FDP) sagte damals im Parlament, eine Busse von 100 Franken sei «angezeigt».

Im Grossen Rat forderten mehrere Parteien jedoch eine Busse von 300 Franken. Der Regierungsrat kündigte an, dass er die Busse für Littering-Verstösse in der Verordnung auf 300 Franken festlegen wolle. Dies aufgrund der Parlamentsdebatte.

Dies entspreche der maximalen Bussenhöhe, die im Ordnungsbussenverfahren ausgesprochen werden könne. Die Bussenhöhe von 300 Franken diene auch der Prävention, sagte Baudirektor Attiger am Dienstag im Grossen Rat.

Das Risiko der Abfallsünder

Im Kanton Aargau ist die Ahndung von Littering-Verstössen derzeit in den kommunalen Polizeireglementen geregelt. In den meisten Gemeinden müssen Abfallsünder mit Bussen zwischen 40 bis 100 Franken rechnen.

Viele Nachbarkantone kennen bereits kantonale Regelungen zur Ahndung von Littering-Verstössen. Auf Bundesebene wurde die Einführung einer schweizweiten Lösung zur Sanktionierung von Littering-Verstössen abgelehnt.

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