Mann angezündet: Polizei nimmt in Winterthur zwei 18-Jährige fest
Am Samstag, 3. September, hatten mehrere Personen einen Mann angegriffen und angezündet. Die Polizei hat nun zwei mutmassliche 18-jährige Täter festgenommen.

Das Wichtigste in Kürze
- Vor einem Monat haben mehrere Personen in Winterthur ZH einen 32-Jährigen angegriffen.
- Sie haben diesen geschlagen, getreten und angezündet.
- Nun hat die Kapo Zürich zwei tatverdächtige 18-Jährige ermittelt und festgenommen.
Bei einem Angriff am Samstag, 3. September 2022, in Winterthur wurde ein 32-jähriger Mann von mehreren Personen geschlagen und angezündet. Die Kapo Zürich hat im Zusammenhang mit diesem Vorfall einen 18-jährigen Schweizer und einen 18-jährigen Neuseeländer festgenommen.
Wie die Kantonspolizei Zürich schreibt, stehen die beiden mutmasslichen Tatverdächtigen unter Verdacht, nach einer vorerst verbalen Auseinandersetzung in einem Bus der Linie 2 an einer Bushaltestelle zusammen mit dem 32-Jährigen ausgestiegen zu sein.
Nachdem das Fahrzeug losgefahren war, schlugen und traten mehrere Männer aus der Gruppe das Opfer mit Fäusten und Füssen. Ebenso versprühte mindestens ein Mitglied der Gruppe eine brennbare Substanz und ein Beschuldigter entzündete diese, sodass das Opfer nebst Prellungen auch Brandverletzungen erlitt.

Im Rahmen der Ermittlungen wurden in Zusammenarbeit mit der Stadtpolizei Winterthur zwölf weitere junge Männer im Alter zwischen 15 und 19 Jahren vorläufig festgenommen, die bei der Tat dabei waren. Sie stammen aus der Schweiz und Italien und wurden nach den Befragungen wieder entlassen. Das Opfer konnte das Spital nach der Behandlung der Verletzungen wieder verlassen.
Die genauen Umstände und die Hintergründe des Gewaltdeliktes sind weiterhin Gegenstand der laufenden Ermittlungen, welche durch die Staatsanwaltschaft I des Kantons Zürich, die Jugendanwaltschaft Winterthur und die Kantonspolizei Zürich geführt werden. Die zwei 18-jährigen, mutmasslichen Haupttäter zeigen sich der vorgeworfenen Tat nicht geständig. Gegen sie hat das Zwangsmassnahmengericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft Untersuchungshaft angeordnet. Für alle Beschuldigten gilt bis zum rechtskräftigen Verfahrensabschluss die Unschuldsvermutung.