Im Juni hatte die EU die neue Visumspolitik beschlossen. Als Schengen-Staat übernimmt die Schweiz diese Entscheidungen.
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Das Einreisen in die USA soll wieder leichter werden. (Symbolbild) - Pixabay
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die EU hat im Juni ihre Visumspolitik geändert.
  • Heute Mittwoch hat auch die Schweiz entsprechende Verordnungsänderungen beschlossen.

Die EU setzt das Visum als Hebel ein, um die Rücknahme abgewiesener Asylbewerber zu erzwingen. Angehörige nicht kooperativer Staaten müssen künftig mit längeren Verfahren, höheren Gebühren oder kürzerer Gültigkeit rechnen. Als Schengen-Staat übernimmt die Schweiz diese Politik.

Der Bundesrat hat am Mittwoch eine entsprechende Verordnungsänderung beschlossen – diese gilt ab dem 2. Februar 2020. Die Schengen-Staaten wollten ihre Interessen im Rückkehrbereich nachdrücklicher vertreten, schreibt die Regierung in einer Mitteilung. Es sei künftig möglich, in der Visumspolitik stärkeren Druck auf kooperationsunwillige Drittstaaten auszuüben.

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Die Verfahren zur Ausstellung eines Visums werden aber auch schneller und flexibler. - Pixabay

Als Beispiel nennt der Bundesrat längere Verfahrensdauern. Zudem werden die Gebühren für Erwachsene im Gegenwert von 60 auf 80 Euro angehoben. Jene für Minderjährige zwischen sechs und zwölf Jahren werden um 5 Euro auf 40 Euro erhöht.

Andererseits werden die Verfahren zur Ausstellung von Visa schneller und flexibler: Gesuche können bereits sechs statt drei Monate vor der Reise eingereicht und neu auch elektronisch ausgefüllt werden. Mehrfachvisa mit längerer Gültigkeitsdauer können für eine Dauer von bis zu fünf Jahren ausgestellt werden. Das soll den Aufwand für regelmässig Reisende senken.

Die EU hatte die neue Visumspolitik im Juni beschlossen. Die Zusammenarbeit der Drittstaaten wird künftig regelmässig von der EU-Kommission bewertet. Der Umgang mit Visa wird entsprechend angepasst.

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