Versuchter Raubmord von 1991: Angeklagter freigesprochen

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    Vor 31 Jahren schlägt ein Mann in einer Bochumer Spielhalle mit einem Hammer auf die Kassiererin ein. Jetzt ist der einzige Verdächtige freigesprochen worden.

    Der Verdächtige im Raubmord-Prozess in Bochum ist freigesprochen worden. (Archivbild). Foto: Roland Weihrauch/dpa
    Der Verdächtige im Raubmord-Prozess in Bochum ist freigesprochen worden. (Archivbild). Foto: Roland Weihrauch/dpa - dpa-infocom GmbH

    Das Wichtigste in Kürze

    • Gut drei Jahrzehnte nach einem versuchten Raubmord in einer Bochumer Spielhalle ist der einzige Verdächtige freigesprochen worden.

    Dem 56-Jährigen war vorgeworfen worden, der Kassiererin am 27. Februar 1991 mit einem Hammer auf den Kopf geschlagen und sie dabei lebensgefährlich verletzt zu haben. Die Beute soll sich auf über 4000 D-Mark belaufen haben. Hauptindiz für die Täterschaft des Angeklagten war ein Fingerabdruck an der Tür der Spielhalle. Laut Urteil des Bochumer Schwurgerichts reichte diese Spur für eine Verurteilung jedoch nicht aus.

    Klare Urteilsbegründung

    «Der Fingerabdruck war nicht belastbar genug, um daraus die Überzeugung zu schöpfen, dass der Angeklagte der Täter gewesen ist», sagte Richter Josef Grosse Feldhaus bei der Urteilsbegründung.

    Der Angeklagte war im vergangenen November in Bremerhaven festgenommen worden. Er hatte auf einem Kreuzfahrtschiff gearbeitet, das gerade in den Hafen eingelaufen war. Im Prozess hatte er zu den Vorwürfen geschwiegen.

    Die Spielhallenaufsicht hatte schwere Kopfverletzungen erlitten. Bis zu ihrem Tod im Jahr 2012 soll sie laut Staatsanwaltschaft unter Angstzuständen und Depressionen gelitten haben.

    Die Staatsanwaltschaft hatte viereinhalb Jahre Haft wegen Mordversuchs beantragt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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