Urheberrechtsreform in Deutschland beschlossen
Das Wichtigste in Kürze
- Der Bundesrat in Deutschland hat die Urheberrechtsreform gebilligt.
- 2019 hatte die entsprechende EU-Richtlinie in Deutschland Protestwellen ausgelöst.
Für Urheber, Internetnutzer und Plattformbetreiber wird es in Deutschland voraussichtlich vom 7. Juni an neue Regeln zum Umgang mit urheberrechtlich geschützten Werken geben. Der Bundesrat (Länderkammer) billigte am Freitag die in Teilen umstrittene Urheberrechtsreform.
Deutschland setzt damit eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2019 zum Urheberrecht um. Zu dieser hatte es vor Jahren grosse Proteste in vielen Ländern gegeben. Künftig sollen Plattformbetreiber für alle Inhalte in die Haftung genommen werden können. Wenn Internetnutzer urheberrechtlich geschützte Werke wie Bilder, Texte oder Videos unerlaubt hochladen, kann dies also auf die Plattform zurückfallen.
Plattformen können über Lizenzverträge vorsorgen und müssen zugleich in bestimmten Fällen Inhalte im Netz auch blockieren. Das Hochladen von kleinen Ausschnitten urheberrechtlich geschützter Werke soll bis zu einer gewissen Grösse weiter erlaubt sein. Die Reform enthält auch ein neues Leistungsschutzrecht für Presseverleger.