Fast eine Million Haushalte sind auf Hartz IV angewiesen, obwohl mindestens ein Mitglied erwerbstätig ist.
Arbeitsagentur in Wiesbaden
Arbeitsagentur in Wiesbaden - dpa/dpa/picture-alliance/Archiv
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Das Wichtigste in Kürze

  • Strengmann-Kuhn: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und Kinder aus Hartz IV holen .

Im vergangenen März gab es rund 952.000 sogenannte Bedarfsgemeinschaften mit mindestens einem Erwerbstätigen, wie aus der Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine Grünen-Anfrage hervorgeht, die AFP am Dienstag vorlag. In rund 321.000 Fällen handelte es sich um geringfügig Beschäftigte, in etwa 514.000 Fällen war mindestens eine Person sozialversicherungspflichtig beschäftigt.

Insgesamt leben von rund vier Millionen Arbeitslosengeld-II-Empfängern etwa 2,2 Millionen - also über die Hälfte - in einem Erwerbstätigenhaushalt. Ausserdem gibt es 789.000 Kinder unter 18 Jahren, die in einem Erwerbstätigenhaushalt mit Hartz-IV-Bezug leben. 489.000 von ihnen zählen zu einem Haushalt mit mindestens einem sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, wie aus der Ministeriumsantwort weiter hervorgeht.

Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Wolfgang Strengmann-Kuhn forderte: «Insbesondere müssen wir sozialversicherungspflichtig Beschäftigte aus Hartz IV herausholen.» Das gleiche gelte für Kinder. «Viele Kinder beziehen selbst dann noch Hartz-IV-Leistungen, wenn die Eltern sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind», kritisierte der Arbeitsmarktexperte.

Gebraucht werde eine Kombination von Massnahmen, so Strengmann-Kuhn. Er forderte eine Kindergrundsicherung, ein garantiertes Einkommen über dem Existenzminimum für mehr als geringfügig Beschäftigte und einen höheren Mindestlohn.

Als Bedarfsgemeinschaft gelten beim Bezug von Arbeitslosengeld II nicht nur Haushalte mit mehreren Personen. Auch ein Einzelner kann als Bedarfsgemeinschaft bezeichnet werden.

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