Spahn schliesst weiteren Lockdown für Geimpfte und Genesene aus

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Deutschland,

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat einen weiteren Lockdown für Geimpfte und Genesene ausgeschlossen.

Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU)
Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) - AFP

Das Wichtigste in Kürze

  • Gesundheitsminister: 2G-Regel ist «vernünftiger Weg».

In den ARD-«Tagesthemen» antwortete der Minister am Montag auf die Frage, ob es im Herbst einen Lockdown geben wird: «Für Geimpfte und Genesene sicher nicht». Die 2G-Regel, nach der Geimpfte und Genesene gewisse Vorteile erhalten können, hält Spahn für einen «vernünftigen Weg». «Geimpfte und Genese sollen es durchaus leichter haben», betonte er.

Zur Debatte über neue Regeln in der Corona-Pandemie sagte Spahn, es sei nicht so, dass der «Inzidenzwert gar kein Massstab mehr ist». Aber es habe einen «deutlichen Impffortschritt» gegeben und nun werde auch die Zahl der ins Krankenhaus eingelieferten berücksichtigt. Auf Nachfrage nannte Spahn allerdings keine genaue Zahl, ab wie vielen ins Krankenhaus eingelieferten Corona-Patienten neue Beschränkungen gelten könnten.

Zuvor hatte Spahn erklärt, dass die Bundesregierung den Inzidenzwert 50 als zentrales Kriterium für Pandemie-Schutzmassnahmen aus dem Infektionsschutzgesetz streichen will. Der CDU-Politiker nannte die so genannte Hospitalisierungsquote als wichtigen neuen Richtwert. Sie gibt an, wie viele Menschen wegen einer Corona-Infektion ins Krankenhaus eingeliefert werden müssen. Dieser Wert soll künftig eine zentrale Rolle spielen.

Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums liegt die Hospitalisierungsquote derzeit bei 1,3 pro 100.000 Menschen binnen sieben Tagen. Auf dem Höhepunkt der Corona-Pandemie habe sie in Deutschland bei über zehn gelegen.

Die anvisierte Abkehr vom Inzidenzwert als Kriterium für Pandemie-Beschränkungen könnte praktische Folgen für den Alltag haben: Der Zeitpunkt, zu dem die zuständigen Behörden im Kampf gegen die Pandemie neue Beschränkungen erlassen, könnte sich dadurch nach hinten verschieben. Im aktuellen Infektionsschutzgesetz sind besondere Massnahmen ab einer Inzidenz 50 auf regionaler Ebene vorgesehen. Ab dem Wert 100 greifen bundeseinheitliche Regeln.

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