Prozessbeginn um «Horrorhaus» in Deutschland - neue Beschuldigte

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    Deutschland,

    Sie wurde geschlagen, vergewaltigt, gedemütigt, mit Gegenständen verletzt und stundenlang fast nackt bei massiver Kälte an einen Terrassenbalken gekettet.

    Blaulicht
    Gegen vier Beschuldigte – darunter zwei Jugendliche – hat nach dem monatelangen Martyrium einer Frau in der westdeutschen Stadt Soest der Strafprozess begonnen. (Symbolbild) - keystone

    Gegen vier Beschuldigte – darunter zwei Jugendliche – hat nach dem monatelangen Martyrium einer Frau in der westdeutschen Stadt Soest der Strafprozess begonnen. Überraschend gab das Landgericht Arnsberg (Nordrhein-Westfalen) zu Verhandlungsbeginn bekannt, dass in dem Fall nun noch gegen weitere Tatverdächtige ermittelt wird.

    Den vier Angeklagten wird unter anderem Körperverletzung, Vergewaltigung, Nötigung und Freiheitsberaubung vorgeworfen. In unterschiedlicher Tatbeteiligung sollen sie ihr Opfer 2025 in einem Wohnhaus gequält, erniedrigt und misshandelt haben. Der Fall war als «Horrorhaus von Soest» bekanntgeworden, hatte deutschlandweit schockiert. Die Vorwürfe richten sich vor allem gegen die zwei 29 und 25 Jahre alten Männer aus Soest, die in Untersuchungshaft sitzen und in Handschellen in den Saal geführt wurden.

    Die Beschuldigten sollen ihr Opfer – eine wohnungslose Frau – von Juli bis November 2025 immer wieder ins Reihenhaus des 29-Jährigen gelockt haben. Sie sei mit Aussicht auf Essen und eine Übernachtungsmöglichkeit wiederholt ins Haus mitten in einer grünen Wohnsiedlung gekommen. Die «ohnehin wenig wehrhafte Frau» habe in ständiger Angst gelebt, schilderte Oberstaatsanwältin Imke Reelsen.

    In dem Haus spielten sich furchtbare Szenen ab, wie aus der Verlesung der Anklage hervorgeht. Das Opfer habe mit verschmutzter Unterwäsche im Mund auf einem Tisch tanzen müssen, sei mit einer benutzten Klobürste gequält, im Kinderzimmer von dem 25-Jährigen vergewaltigt worden, während der 29-Jährige filmte. Sie sei ausserdem mit einem Hochdruckreiniger schwer verletzt worden – so lauten einige der Vorwürfe. Das Opfer sei auch zweimal für mindestens eine Stunde im Keller an ein Heizungsrohr gefesselt worden.

    Zwei Beschuldigte sind erst 16 und 17 Jahre alt. Dem 17-Jährigen wird vor allem vorgehalten, sich beteiligt zu haben, als der Hauptangeklagte die Frau Anfang November mit Handschellen teilweise entkleidet an einen Balken draussen so aufgehängt habe, dass ihre Füsse gerade den Boden berührten. Sie erlitt laut Anklage bis zu ihrer Befreiung durch die Polizei nach Stunden extreme Erfrierungen, wurde lange intensivmedizinisch behandelt. Beide Angeklagten hätten ihr Opfer «der Gefahr des Todes ausgesetzt», sagte die Oberstaatsanwältin.

    Ein Anwohner hatte das Opfer spätabends auf der Terrasse gesehen und die Polizei alarmiert. Die Frau tritt nun als Nebenklägerin auf. Am ersten Prozesstag erschien sie aber nicht. Ihrer Anwältin zufolge ist sie reiseunfähig. Dem 16-jährigen Angeklagten wird lediglich in einem Fall Nötigung vorgeworfen. Alle vier sind Deutsche, der 29-jährige – er war als Krankenpfleger tätig – hat zusätzlich die kroatische Staatsangehörigkeit.

    Die Grosse Strafkammer führt die Verhandlung als Jugendkammer – und das öffentlich, obwohl zwei Angeklagte noch minderjährig sind. Es bestehe ein erhebliches öffentliches Informationsinteresse, begründete der Richter. Einzelne Teile der Verhandlung – etwa Äusserungen der Jugendlichen – werde er womöglich nicht-öffentlich führen.

    Nach früheren Angaben aus Justizkreisen lebte der 29-Jährige mit seiner damaligen Lebensgefährtin und drei Kindern in dem Haus, das mutmasslich zum Tatort wurde. Richter Marc Gährken sagte, erst vor einigen Wochen habe die Polizei neues «umfangreiches Videomaterial» erhalten, aus dem sich weitere Tatvorwürfe ergeben. Und zwar unter anderem gegen die Lebensgefährtin.

    Nach früheren Medienberichten kannten sich diese und das spätere Opfer, bevor es zu den mutmasslichen Gewaltfällen kam. Staatsanwältin Annika Berg sagte der Deutschen Presse-Agentur (dpa) am Rande des Prozesses am Montag, dass gegen die Lebensgefährtin wegen mehrerer Körperverletzungs- und Nötigungsdelikte ermittelt werde. Sie sei dringend tatverdächtig und sitze seit Ende September in U-Haft. Um wen es sich bei den weiteren Beschuldigten handelt, könne sie aus ermittlungstaktischen Gründen nicht sagen.

    Der Richter schilderte, in vorausgegangenen Telefonaten mit einzelnen Verteidigern sei angedeutet worden, dass die beiden erwachsenen Angeklagten sich zu den Vorwürfen äussern wollten und ein Geständnis nicht ausschliessen. Da sich nun die Lage mit den neuen Beweismitteln, Ermittlungsergebnissen und weiteren Beschuldigten verändert habe, mache ein Rechtsgespräch umso mehr Sinn, erläuterte Gährken.

    Alle vier Verteidiger stimmten einem solchen Gespräch zu. Laut Gerichtssprecherin sollen dabei mit Verteidigern, Nebenklage und Staatsanwaltschaft geklärt werden, ob und in welchem Umfang Geständnisse erwartbar sind. Die Kammer nenne dann einen denkbaren Strafrahmen. Es werde dabei nichts im «Hinterzimmer» vereinbart, stellte der Richter klar. Über die Inhalte des Rechtsgesprächs werde bei der nächsten Verhandlung am 2. November informiert. Danach sind noch zwölf weitere Prozesstermine bis 17. Dezember eingeplant.

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