Prozess um gewaltsamen Tod von Sechsjähriger in Neubrandenburg (D)

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    Deutschland,

    In einer Wohnung in Vorpommern ist eine Sechsjährige tot entdeckt worden. Der Stiefvater steht jetzt vor Gericht. Er soll das Kind schwer misshandelt haben.

    Januar: Kerzen und Plüschtiere vor dem Eingang des Hauses, in dem die Sechsjährige ums Leben kam. Foto: Stefan Sauer
    Januar: Kerzen und Plüschtiere vor dem Eingang des Hauses, in dem die Sechsjährige ums Leben kam. Foto: Stefan Sauer - dpa-infocom GmbH

    Das Wichtigste in Kürze

    • Am 12. Januar wurde eine Sechsjährige tot in der Wohnung der Familie gefunden.
    • Der Stiefvater steht im Verdacht: Er soll das Kind schwer misshandelt haben.
    • Der Prozess in Neubrandenburg beginnt heute.

    In Neubrandenburg beginnt heute der Mordprozess um den Tod der sechsjährigen Leonie. Vor Gericht steht der 28 Jahre alte Stiefvater des Mädchens aus Torgelow (Mecklenburg-Vorpommern). Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Mord durch Unterlassen vor.

    Der Beschuldigte soll Leonie derart misshandelt haben, dass das Kind an den Verletzungen im Januar gestorben ist. Sie ist am 12. Januar tot in der Wohnung der Familie gefunden worden. Der Beschuldigte, der selbst die Retter informiert hat, bestreitet eine Schuld. Er gab an, das Mädchen sei eine Treppe hinuntergefallen.

    Kindsmissbrauch
    In Neubrandenburg beginnt heute der Mordprozess um den Tod der sechsjährigen Leonie (Symbolbild). - Keystone

    Der Stiefvater soll auch den kleineren Bruder des Mädchen mehrfach misshandelt haben. Da mit einem langwierigen Indizienprozess gerechnet wird, hat die Schwurgerichtskammer bisher 13 Verhandlungstage bis Ende November anberaumt. Sie will etwa 40 Zeugen hören, darunter auch die Mutter des getöteten Mädchens.

    Verletzungbild passt nicht zu Treppensturz

    Der Beschuldigte lebte mit der Mutter der beiden Kinder und einem gemeinsamen Baby in dem Haus in Torgelow. Die Familie war erst wenige Monate vorher dorthin gezogen. Gutachter kamen nach Angaben der Staatsanwaltschaft im Gegensatz zu den Aussagen des Stiefvaters zu dem Schluss, dass das vorgefundenen Verletzungsbild der Sechsjährigen nicht zu einem Treppensturz passte.

    Demnach soll der 28-Jährige dem Mädchen «mittels stumpfer Gewalt» Kopfverletzungen zugefügt haben, die zu Gehirnblutungen führten. Dann habe sich ihr Gesundheitszustand stark verschlechtert. Der Stiefvater habe, um seine Taten zu vertuschen, den Rettungsdienst nicht rechtzeitig geholt. Vier Gutachter sollen dem Gericht bei der Aufklärung helfen.

    Der Fall erregte auch Aufsehen, weil der Angeklagte bei einer Vernehmung zu dem Fall aus einem Polizeigebäude fliehen konnte. Dort war er mit Frau und Baby vorgeladen worden. Nach einer Woche war der Flüchtige aber wieder gefasst worden.

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