Prozess um ersticktes Kleinkind scheitert an Urlaubsplänen

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Deutschland,

Planmässig wäre der Prozess nach dem heutigen Startschuss nächste Woche weitergegangen. Dann der kuriose Zufall: Ein Schöffe verhindert den weiteren Ablauf.

Nach dem Tod eines zweijährigen Jungen in einer Mini-Kita in Gelsenkirchen stehen zwei Tagesmütter vor Gericht.
Nach dem Tod eines zweijährigen Jungen in einer Mini-Kita in Gelsenkirchen stehen zwei Tagesmütter vor Gericht. - Oliver Berg/dpa

Wegen der Urlaubspläne eines Schöffen ist der Prozess um den Tod eines kleinen Jungen in einer Gelsenkirchener Mini-Kita kurz nach Beginn wieder abgebrochen worden.

Die Eltern des toten Zweijährigen hatten heute noch berichtet, wie sie die dramatischen Ereignisse rund um den Tod ihres Sohnes vor knapp zwei Jahren erlebt haben. Dann erzählte ein Schöffe in der ersten Verhandlungspause von seinen Urlaubsplänen.

Die Folge: Beim zweiten geplanten Prozesstag in einer Woche wäre der ehrenamtliche Richter nicht dabei. Ohne ihn kann das Verfahren aber nicht weitergehen. Ein Ersatztermin innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von drei Wochen liess sich nicht finden.

Der Prozess gegen die beiden Tagesmütter wurde daraufhin abgebrochen und soll im Oktober von vorne beginnen. Die Eltern des Opfers müssen dann noch einmal aussagen. Der Prozess ist nun für den 20.10. und 27.10. neu angesetzt.

Was ist passiert?

Der zweijährige Junge war vor knapp zwei Jahren während der Mittagspause in der Tagespflege erstickt. Den Ermittlungen zufolge war er mit dem Kopf so unglücklich in seinem Bettchen eingeklemmt worden, dass er keine Luft mehr bekam. Die beiden 26 und 38 Jahre alten Tagesmütter stehen wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht.

Die Anklage wirft ihnen vor, ihre Aufsichtspflicht verletzt zu haben. Auch die Stadt Gelsenkirchen hatte nach dem Vorfall Konsequenzen gezogen und die Holzbetten, die auch in einer anderen Kita im Einsatz waren, besser verschraubt.

Der Prozesstag hatte schon ungewöhnlich begonnen. Zunächst fehlten Dolmetscher für die Kommunikation der Beteiligten. Später wurde bekannt, dass der Gerichtsmediziner eine Aussage an dem Prozesstag abgelehnt hatte, weil er inzwischen pensioniert sei.

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