Prozess gegen Höcke wegen Nazi-Parole fortgesetzt

    DPA
    DPA

    Deutschland,

    Thüringens AfD-Chef Höcke habe nicht erwartet, dass das Publikum eines Stammtisches eine Nazi-Parole vervollständigen würde, derentwegen er vor Gericht steht. Heute könnte das Urteil fallen.

    Björn Höcke muss sich erneut wegen der Verwendung einer verbotenen Losung der SA verantworten.
    Björn Höcke muss sich erneut wegen der Verwendung einer verbotenen Losung der SA verantworten. - Hendrik Schmidt/dpa Pool/dpa

    Das Landgericht Halle hat die Verhandlung gegen den Thüringer AfD-Chef Björn Höcke fortgesetzt. Der 52-Jährige soll bei einem AfD-Stammtisch im thüringischen Gera im vergangenen Dezember die verbotene Nazi-Parole «Alles für Deutschland» angestimmt haben, das Publikum vervollständigte sie. Der Spruch wurde einst von der Sturmabteilung (SA) verwendet, der paramilitärischen Kampforganisation der Nazi-Partei NSDAP. Höcke gibt sich unschuldig.

    Anders als vom Gericht angekündigt, soll ein Historiker nun doch nicht als sachverständiger Zeuge gehört werden. Er habe sich vorab öffentlich negativ über die AfD geäussert, sagte der Vorsitzende Richter Jan Stengel. Mehr als zwei Verhandlungstage hat das Gericht bislang nicht anberaumt.

    Bereits zu Geldstrafe verurteilt

    Insofern ist davon auszugehen, dass am Mittwoch nach der weiteren Beweisaufnahme die Plädoyers gehalten werden. Auch mit einer Entscheidung kann gerechnet werden. Es wäre das zweite Urteil des Landgerichts Halle gegen Höcke.

    Weil er die gleiche Nazi-Parole auch im Mai 2021 bei einer Wahlkampfveranstaltung im sachsen-anhaltischen Merseburg nutzte, wurde er bereits im Mai dieses Jahres zu einer Geldstrafe von zusammen 13'000 Euro verurteilt. Rechtskräftig ist die Entscheidung nicht, denn Höcke legte Revision ein. Damals wie auch nun lautet der Tatvorwurf Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen.

    Mehr zum Thema:

    Kommentare

    Contamination

    Sowohl auf einen wie B. Höcke als auch den Paragrafen gegen Volksverhetzung kann man in einer offenen Gesellschaft verzichten. Beide haben nämlich das Potenzial, die Grundrechte der Bürger zu gefährden.

    User #4189 (nicht angemeldet)

    Wenn Unrecht zu Recht wird, ist der Untergang vorprogrammiert. Der ehemalige Bundeskanzler Helmut Schmidt würde sich im Grab umdrehen.

    Weiterlesen

    11 Interaktionen
    AfD-Landeschef

    MEHR IN NEWS

    Geschäft
    Ein Drittel mehr
    auto
    6 Interaktionen
    Nachfrage steigt
    Christa Pike (50)
    Hinrichtungs-Panne
    Timmy
    Millionen-Klage

    MEHR AUS DEUTSCHLAND

    5 Interaktionen
    Unna/Hagen
    Audi
    27 Interaktionen
    Allrounder
    Skoda Kamiq
    7 Interaktionen
    Problem mit Lenkung
    Deutsche Polizei
    3 Interaktionen
    In Deutschland