Nord-Stream-Prozess: Verteidiger beantragen Einstellung
Im Prozess gegen einen der mutmasslichen Täter beim Anschlag auf die beiden Nord-Stream-Pipelines in der Ostsee hat die Verteidigung die Einstellung des Verfahrens gefordert.

Zugleich wies sie den Vorwurf zurück, der 50 Jahre alte ehemalige Offizier der ukrainischen Armee habe sich eines Kriegsverbrechens schuldig gemacht. Auch der Vorwurf, dass ihr Mandant eine führende Rolle bei dem Anschlag im September 2022 gespielt habe, sei nicht belegt.
Zudem sei die Auslieferung des Angeklagten aus Italien ohne Rechtsgrundlage erfolgt, da italienische Gerichte in Unkenntnis des Vorwurfs des Kriegsverbrechens darüber entschieden hätten, sagte einer der drei Verteidiger von Serhij Kusnetzow. Er war während eines Urlaubs in Italien auf Grundlage eines europäischen Haftbefehls festgenommen und an Deutschland überstellt worden.
Zum Auftakt des Prozesses hatte der Vertreter der Bundesanwaltschaft, Deutschlands oberster Anklagebehörde, die Anklage vor dem Staatsschutzsenat des Hanseatische Oberlandesgerichts verlesen. Darin wird Kusnetzow der Herbeiführung von Sprengstoffexplosionen, Zerstörung von Bauwerken sowie der Störung öffentlicher Betriebe beschuldigt. Da er die Taten als Soldat und mit Kenntnis staatlicher Stellen der Ukraine begangen habe, seien sie als Kriegsverbrechen zu werten, so der Bundesanwalt.
Die Anschläge auf die Nord-Stream-Gasleitungen hatten im September 2022 – wenige Monate nach Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine – weltweit für Schlagzeilen gesorgt. Nord Stream 1 hatte von 2012 an bis zu den Anschlägen Erdgas von Russland ins ostdeutsche Lubmin befördert. Nord Stream 2, die parallel zu Nord Stream 1 verläuft, ging wegen des Kriegs nie in Betrieb. Bei den Anschlägen waren durch Sprengsätze, die Taucher von einer Jacht aus angebracht hatten, in der Ostsee vor der dänischen Insel Bornholm drei der vier Leitungen beschädigt worden.










