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    Nord Stream 2 muss Niederlage vor Gericht einstecken

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    Deutschland,

    Die Betreiber von Nord Stream 2 müssen sich an neuen EU-Richtlinien orientieren. Eine Freistellung ist nicht möglich, wie ein Gericht nun entschieden hat.

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    Die Gaspipeline Nordstream 2. Foto: Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa - dpa-infocom GmbH

    Das Wichtigste in Kürze

    • Der Betreiber der Ostsee-Pipeline Nord Stream 2 ist mit dem Vorhaben gescheitert, von bestimmten EU-Regeln freigestellt zu werden.

    Um dies durchzusetzen, war die Firma vor das Oberlandesgericht Düsseldorf gezogen. Doch eine entsprechende Beschwerde wies das OLG am Mittwoch ab (Aktenzeichen VI-3 Kart 211/20 [V]). Damit unterliegt die Firma aktuellen EU-Regeln und muss ihr Geschäft entflechten. Eine weitreichende Bedeutung für die Öffentlichkeit hat das Urteil nicht - es ging zum Beispiel nicht darum, ob und wann die Pipeline in Betrieb genommen werden darf.

    Kern des Gerichtsstreits war die Frage, wann die Leitung, durch die russisches Erdgas nach Deutschland transportiert werden soll, als fertiggestellt gilt. Wäre dies vor dem 23. Mai 2019 gewesen, hätte Nord Stream 2 von der Ausnahmeregelung Gebrauch machen können. Ab diesem Datum gilt eine geänderte EU-Gasrichtlinie, die unter anderem Vorgaben für die Entflechtung von Gaslieferanten und Pipelinebetreibern sowie bei der Kostenregulierung macht.

    Die Bundesnetzagentur hatte den Antrag der Nord Stream 2 AG auf eine Freistellung von der Regulierung abgelehnt. Aus ihrer Sicht war die Gasleitung bis Mai 2019 noch nicht fertiggestellt. Die Nord Stream 2 AG hingegen argumentierte, dass die Leitung aus wirtschaftlicher Sicht schon fertiggestellt gewesen sei. Damals seien bereits unumkehrbare Investitionsentscheidungen für das Milliardenprojekt gefallen oder bereits in der Umsetzung gewesen.

    Die Vorsitzende Richterin Anne-Christin Frister gab der Netzagentur Recht. Die Pipeline sei damals nicht vollständig errichtet und damit nicht im Sinne des Gesetzes fertiggestellt gewesen. Es gehe um «eine physisch vollständig errichtete oder nahezu vollständig errichtete Leitung».

    In der Auseinandersetzung kann die Nord Stream 2 AG noch vor den Bundesgerichtshof ziehen. Die Firma teilte mit, man werde die Gerichtsentscheidung auswerten und «zu gegebener Zeit über die nächsten Schritte informieren». Weiter hiess es: «Die Nord Stream 2 AG hält daran fest, dass das Unternehmen in unzulässiger Weise diskriminiert wird, da alle anderen Importpipelines, die vor Inkrafttreten der neuen Vorschriften investiert haben, nach der geänderten Gasrichtlinie die Möglichkeit auf eine solche Ausnahmegenehmigung haben.»

    Die Bundesnetzagentur, gegen die die Beschwerde gerichtet war, begrüsste das Urteil. Das Gericht habe die Rechtsauffassung der Netzagentur bestätigt, sagte ein Behördensprecher. «Nord Stream 2 unterliegt ab Inbetriebnahme der Regulierung nach den deutschen und europäischen Regeln.»

    Nord Stream 2 verläuft nach Firmenangaben über insgesamt 1230 Kilometer, davon 54 Kilometer in deutschem Hoheitsgebiet. Auf besagte 54 Kilometer bezieht sich der Gerichtsstreit, auf den Rest nicht.

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