Mehr als jeder vierte Ausländer mit Duldung ist minderjährig

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    Deutschland,

    Rund 28 Prozent der Ausländer, die mit einer sogenannten Duldung in Deutschland leben, sind Kinder und Jugendliche.

    Laut Ausländerzentralregister gab es Ende Januar 182.169 Geduldete in Deutschland, darunter 50.870 Minderjährige. Foto: Patrick Pleul/Archiv
    Laut Ausländerzentralregister gab es Ende Januar 182.169 Geduldete in Deutschland, darunter 50.870 Minderjährige. Foto: Patrick Pleul/Archiv - dpa-infocom GmbH

    Das Wichtigste in Kürze

    • Die Mehrheit der Geduldeten ist schon viele Jahre in Deutschland.

    Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Frage der migrationspolitischen Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, Filiz Polat, hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Laut Ausländerzentralregister gab es Ende Januar 182.169 Geduldete, darunter 50.870 Minderjährige.

    Die Mehrheit der Geduldeten ist schon viele Jahre in Deutschland. Fast 120.000 der Ausländer, die aktuell mit einer Duldung hier leben, sind seit drei oder mehr Jahren im Land. Mehr als 15.400 Geduldete leben sogar schon seit über zehn Jahren in Deutschland.

    Die Duldung heisst eigentlich «Bescheinigung für die Aussetzung einer Abschiebung». Das bedeutet, dass ein Ausländer, der eigentlich ausreisen müsste, nachdem sein Asylantrag abgelehnt wurde, aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen vorerst bleiben darf. Zum Beispiel weil er krank ist oder ein Kind das Schuljahr beenden soll. Eine Duldung gibt es auch für Menschen, die eine Ausbildung aufnehmen. Die Duldung ist kein Aufenthaltstitel, sondern in der Regel nur für einige Monate gültig.

    Die Grünen fordern: Wer trotz Ablehnung im Asylverfahren binnen drei Jahren nicht zurückkehren oder abgeschoben werden kann, soll grundsätzlich eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Polat sagte, der von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) vorgelegte Entwurf für ein Gesetz zur verbesserten Durchsetzung der Ausreisepflicht sei ein «Menschen-ohne-Rechte-Gesetz». Wer in Deutschland arbeite und gut integriert sei, brauche eine aufenthaltsrechtliche Perspektive und nicht «das Damoklesschwert der drohenden Abschiebung» über dem Kopf.

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