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    Lebenslange Haft für Stalker gefordert

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    Deutschland,

    Von Alptraum ist im Prozess die Rede: Ein Mann verliebt sich in eine 23-Jährige, die will aber nur Freundschaft. Er stellt ihr nach, belästigt sie - und tötet sie am Ende.

    Im Prozess um den Mord an einer jungen Frau hält sich der Anklagte im Landgericht Hannover einen Aktenordner vor das Gesicht. Foto: Ole Spata/dpa
    Im Prozess um den Mord an einer jungen Frau hält sich der Anklagte im Landgericht Hannover einen Aktenordner vor das Gesicht. Foto: Ole Spata/dpa - dpa-infocom GmbH

    Das Wichtigste in Kürze

    • Nach dem gewaltsamen Tod einer 23-Jährigen in Hannover hat die Staatsanwaltschaft lebenslange Haft für den angeklagten Stalker aus Dessau gefordert.

    Auch solle die besondere Schwere der Schuld festgestellt werden, sagte Staatsanwältin Wiebke Gratz am Freitag im Landgericht Hannover. Die Tat habe sich anhand der Beweise rekonstruieren lassen, auch wenn der 35-Jährige in der Verhandlung nicht gestanden habe.

    Er soll im Januar 2020 in die Wohnung der 23-Jährigen eingedrungen sein und sie mit einem Klappmesser erstochen haben. Ausserdem soll er sie geschlagen und sie mit einem Elektroschocker und Pfefferspray gequält haben.

    Von einem «Alptraum» sprach die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer. Es seien weder eine Hemmschwelle noch ein Zögern zu erkennen gewesen, nur ein «unbedingter Tötungswille». Aus Sicht der Staatsanwaltschaft ist der Mann überführt, die junge Frau «planvoll und heimtückisch» getötet zu haben: Das blutige Messer mit einer neun Zentimeter langen und 2,5 Zentimeter breiten Klinge sei in seinem Auto gefunden worden, ebenso Schlüssel und Unterwäsche des Opfers, die er aus der Wohnung mitgenommen haben soll. An seiner Kleidung sei Blut gewesen, blutige Fussspuren in der Wohnung hätten ihm zugeordnet werden können.

    Einen Tag nach dem Verbrechen hatte sich sich der Mann in Dessau in Sachsen-Anhalt der Polizei gestellt und gestanden. Im Prozess äusserte er sich dagegen nicht zu der Tat.

    Die beiden Deutschen hatten sich im Juli 2017 kennengelernt - das Opfer wollte aber einen rein freundschaftlichen Kontakt. Der 35-Jährige fühlte sich zurückgewiesen. Ab Dezember 2017 kam es zu Stalking-Angriffen, der Mann soll begonnen haben, die 23-Jährige in sozialen Netzwerken, aber auch telefonisch und persönlich zu belästigen und ihr nachzustellen. Auf Snapchat und Instagram soll er mindestens 50 Profile der jungen Frau mit freizügigen Bildern angelegt haben. Aber auch beobachtet habe er die 23-Jährige, observiert geradezu, mit einem GPS-Tracker am Auto der Mutter in Dessau.

    Nebenklagevertreter Marco Bennewitz sprach von einer «Obsession», die junge Flugbegleiterin selbst habe ihn als übergriffig und «touchy» empfunden, wie auch aus Chatverläufen hervorgehe. Nachdem er sie zweimal in Barcelona besucht habe, habe sie ihm klargemacht, nichts mehr mit ihm zu tun haben zu wollen. «Danach geht's los», sagte der Anwalt mit Blick auf die Belästigungen. Die junge Frau sei hilflos und all dem nicht gewachsen gewesen.

    Die Mutter sagte, die 23-Jährige sei ihr einziges Kind, ihre kleine Familie und ihr «ganzes Glück und Lebensinhalt» gewesen. Der Angeklagte habe «kalt und menschenverachtend» in wenigen Minuten das Leben ihrer Tochter und ihr eigenes zerstört.

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