Kläger müssen bei Diesel Musterfeststellungsklage Geduld haben

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    Deutschland,

    Bis zu einer höchstrichterlichen Entscheidung in der Diesel-Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen können möglicherweise mehrere Jahre vergehen.

    Klaus Müller
    Klaus Müller, Chef des Verbraucherzentrale-Bundesverbands. (Archivbild) - dpa

    Das Wichtigste in Kürze

    • Vom Abgasskandal Betroffene können sich der Musterfeststellungsklage anschliessen.
    • Die Klageform war erst zum 1. November dieses Jahres in Kraft getreten.

    Die mehr als 200'000 Unterstützer der Diesel-Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen müssen sich nach Einschätzung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) auf ein langes Verfahren einstellen. Bis zu einer höchstrichterlichen Entscheidung könnten möglicherweise mehrere Jahre vergehen, sagte vzbv-Chef Klaus Müller der «Augsburger Allgemeinen». «Hier müssen wir und die Verbraucher Geduld haben», erklärte Müller, dessen Verband die Klage in Kooperation mit dem Automobilclub ADAC anführt.

    Müller zufolge haben sich inzwischen bereits mehr als 210'000 Verbraucher in das entsprechende Klageregister eingetragen. Dies zeige, «wie stark das Interesse an der Klage gegen VW ist», sagte der vzbv-Chef. Der Konzern müsse «einer grossen Gruppe von Verbraucherinnen und Verbrauchern den Schaden ersetzen», der durch die Software-Manipulationen bei Diesel-Pkw entstanden sei, forderte er. Müller gab allerdings auch zu bedenken, dass auch die Möglichkeit bestehe, dass der vzbv die Klage verliere.

    Ansprüche einfacher durchsetzen

    Vom Abgasskandal betroffene VW-Kunden können sich seit dem 27. November der Musterfeststellungsklage des vzbv und des ADAC gegen den Autobauer anschliessen. Mit dieser Klage wollen die Verbände geklärt wissen, ob Verbrauchern mit vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeugen der Marken des Wolfsburger Konzerns Schadenersatzansprüche zustehen.

    Mit der Klageform, die erst zum 1. November dieses Jahres in Kraft getreten war, können Verbraucher ihre Ansprüche einfacher gegen Unternehmen durchsetzen. Klageberechtigt sind Verbände. Anschliessend trifft ein Gericht grundsätzliche Feststellungsziele über mögliche Verfehlungen eines Unternehmens. Die Verbraucher können sich dann darauf berufen, wenn sie hinterher ihre individuellen Ansprüche selbst einklagen.

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