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    Italienisches Gericht hebt Mord-Urteil gegen Deutschen auf

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    Italien,

    Nach einer Kreuzfahrt 2017 fehlt plötzlich eine Frau. In erster Instanz wird ihr Ehemann zu 26 Jahren Haft verurteilt. Das Berufungsgericht sieht das anders.

    Kreuzfahrtschiff
    Das Kreuzfahrtschiff «MSC Magnifica», von dem die Frau verschwand. - dpa

    Acht Jahre nach dem rätselhaften Verschwinden seiner Frau auf einer Mittelmeer-Kreuzfahrt ist ein Deutscher vom Vorwurf des Mordes freigesprochen worden. In erster Instanz war der 52-Jährige im vergangenen Jahr noch zu 26 Jahren Gefängnis verurteilt worden.

    Ein Berufungsgericht in Rom kam nun jedoch zu dem Urteil, dass es keinen Anhaltspunkt für einen Mord gebe, wie die italienische Nachrichtenagentur Ansa berichtete. Der IT-Experte lebt mittlerweile in Irland. Seine Gefängnisstrafe hatte er noch nicht antreten müssen.

    Der Fall hatte 2017 für viele Schlagzeilen gesorgt. Der Mann aus dem brandenburgischen Eberswalde ging damals im Februar mit seiner chinesischen Frau an Bord des Kreuzfahrtschiffs «MSC Magnifica», um ein paar Tage auf dem Mittelmeer zu verbringen.

    Dabei waren auch die beiden kleinen Söhne des Paares im Alter von vier und sechs Jahren. Als das Schiff nach zehn Tagen im italienischen Hafen Civitavecchia anlegte, war die Frau jedoch nicht mehr an Bord.

    Keine Leiche gefunden

    Der Mann wurde kurz darauf auf einem Flughafen in Rom festgenommen und in Untersuchungshaft genommen. Sofort gab es Spekulationen, dass er seine Frau umgebracht und über Bord geworfen haben könnte.

    Dagegen lautete seine Darstellung, dass die Chinesin bei einem Stopp in Griechenland von Bord gegangen sei – was sie auch früher schon gemacht habe. Seither gibt es von ihr keine Spur. Eine Leiche wurde bislang auch nie gefunden.

    Das Berufungsgericht begründete den Freispruch damit, dass der Tatbestand des Mordes nicht vorliege. Die Staatsanwaltschaft hatte verlangt, 26 Jahre Haft zu bestätigen. Die beiden Verteidiger des Deutschen, Luigi Conti und Laura Camomile, äusserten sich zufrieden.

    Das Urteil in erster Instanz sei aufgehoben worden, weil es «ohne die geringste logisch-juristische Begründung» verhängt worden sei.

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