Glückwunsch zu Hitlers Geburtstag beendet Beamtenprobezeit

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    Deutschland,

    Ein deutscher Beamter wünschte «einer der bedeutendsten Personen der deutschen Geschichte alles Gute zum Geburtstag» – und das am 20. April, Hitlers Geburtstag.

    Adolf Hitler und seine Soldaten
    Die DNA-Analyse basiert auf einer Blutprobe von einem Sofa aus Hitlers Führerbunker, das US-Truppen nach seinem Tod 1945 fanden. (Symbolbild) - keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • Ein Beamter verlor in einem Eilbeschluss seine Arbeit.
    • Grund dafür war seine Gratulation an Hitlers Geburtstag und seine Kontakte zur rechtsextremen Szene.

    Wenn ein Beamter auf Probe zum 20. April, dem Geburtstag Adolf Hitlers, «alles Gute zum Geburtstag» wünscht, muss er mit seiner Entlassung rechnen. Mit einem am Montag veröffentlichten Beschluss bestätigte der hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel eine entsprechende Entlassung. Der Mann hatte zudem an zwei von der rechtsextremen NPD veranstalteten Demonstrationen teilgenommen. (Az: 1 B 1594/18)

    Der Gratulant war zunächst zwölf Jahre lang Beamter auf Zeit bei der Bundeswehr. Danach begann er beim Regierungspräsidium in Darmstadt eine Laufbahnausbildung für den gehobenen Verwaltungsdienst und wurde dort 2014 in das Beamtenverhältnis auf Probe übernommen. 2016 nahm er an zwei von der NPD organisierten Demonstrationen teil, davon eine am 30. Januar, dem Tag der Ernennung Hitlers zum Reichskanzler. Dort trug er mit anderen Teilnehmern ein Transparent mit der Aufschrift «Asylbetrug macht uns arm».

    Zum 20. April 2016 wünschte er «einer der bedeutendsten Personen der deutschen Geschichte alles Gute zum Geburtstag». Hitler wurde am 20. April 1889 geboren. Weiter schrieb er: «Egal wie laut die Menschen heute gegen Dich hetzen, für viele Deutsche warst Du das Vorbild schlechthin, und auch ich bekenne mich heute zu Dir.»

    Eine «Verherrlichung Adolf Hitlers»

    Das Regierungspräsidium kündigte noch in der Probezeit das Beamtenverhältnis. Mit einem Eilbeschluss bestätigte dies im Juli zunächst das Verwaltungsgericht Wiesbaden. Die Behauptung des Manns, er habe nur gegen die Asylpolitik demonstrieren wollen, habe zur rechtsextremen Szene und zur NPD aber keinen Kontakt, sei angesichts seiner Internetkontakte und seines Verhaltens auf den Demonstrationen nicht glaubhaft.

    Dies bestätigte im Ergebnis nun auch der VGH rechtskräftig. Zur Begründung verwiesen die Kasseler Richter vorwiegend auf die Geburtstagsglückwünsche, deren «Interpretation als Verherrlichung Adolf Hitlers naheliegt».

    Der VGH betonte, dass Demonstrationen gegen die Flüchtlingspolitik «und auch das Tragen eines Transparents mit der Aufschrift 'Asylbetrug macht uns arm' für sich genommen nicht schon den Schluss auf eine mangelnde Bereitschaft des Beamten zulassen, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzustehen».

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