EuGH entscheidet über Schadenersatzforderungen im Skandal um PIP-Brustimplantate

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Luxemburg,

Der Europäische Gerichtshof entscheidet am Donnerstag (09.30 Uhr MESZ) darüber, ob im Skandal um mangelhafte Silikon-Brustimplantate des französischen Herstellers PIP eine Versicherung den Haftpflichtschutz auf betroffene Frauen in Frankreich beschränken kann.

Silikon-Brustimplantat der Firma PIP
Silikon-Brustimplantat der Firma PIP - AFP

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Versicherungsunternehmen berief sich darauf, dass der Versicherungsschutz vertraglich auf Frankreich beschränkt sei..

Hintergrund ist die Klage einer deutschen Patientin, der im Jahr 2006 die mangelhaften Implantate eingesetzt wurden. Sie klagte später vor deutschen Gerichten gegen die französische Versicherung der PIP auf Schadenersatz.

Das Versicherungsunternehmen berief sich darauf, dass der Versicherungsschutz vertraglich auf Frankreich beschränkt sei. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main legte den Fall dem EuGH vor. Die Chancen auf einen Erfolg der Klage sind jedoch gering: Im Februar vertrat der zuständige Gutachter in dem EuGH-Verfahren die Ansicht, dass der Haftpflichtversicherungsschutz der PIP tatsächlich auf betroffene Frauen in Frankreich beschränkt werden konnte.

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