Bundeskanzlerin Brigitte Bierlein ist wieder die Erste

    Rowena Goebel
    Rowena Goebel

    Österreich,

    Nach dem Skandal um das Ibiza-Video wurde sie zur Nachfolgerin von Sebastian Kurz erklärt: Die parteilose Brigitte Bierlein. Doch – wer ist sie eigentlich?

    Brigitte Bierlein
    Brigitte Bierlein hält eine Rede am Mittwoch, 12. Juni 2019. - Keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • Brigitte Bierlein leitet Österreichs Übergangsregierung bis zu den Neuwahlen im Herbst.
    • Sie ist die erste weibliche Bundeskanzlerin des Landes.
    • Doch die Top-Juristin ist es sich gewohnt, die Erste zu sein.

    Brigitte Bierlein war schon die erste weibliche Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs Österreichs (VfGH). Nun ist sie auch die erste Bundeskanzlerin des Landes.

    Am Montag fand die Angelobung der Übergangsregierung statt. Bundespräsident Alexander Van der Bellen zeigte sich erfreut, endlich eine Frau an der Spitze zu sehen: «Ab jetzt kann keiner mehr sagen, es geht nicht.»

    Obwohl die 69-Jährige überraschend zur Kanzlerin wurde, fand sie sich in vieler Hinsicht nicht in einer neuen Situation wieder. Bierlein war schon öfter die erste Frau in einer wichtigen Position.

    Brigitte Bierlein für Objektivität bekannt

    So war sie die erste Frau in der Wiener Generalprokuratur. Sie wurde die erste Präsidentin der Staatsanwältevereinigung. Schliesslich wurde sie die erste VfGH-Vizepräsidentin und später sogar die erste VfGH-Präsidentin in der Geschichte des Landes.

    Brigitte Bierlein
    Brigitte Bierlein war schon oft die Erste. - Keystone

    Kollegen sei sie neben ihrem Fachwissen auch immer für ihr Selbstbewusstsein aufgefallen. Ausserdem wird sie von vielen Seiten für ihre Objektivität gelobt, wie «Madonna» berichtet. Obwohl sie selbst keiner Partei angehört, soll sie eine gewisse Nähe zu ÖVP und FPÖ haben.

    Die Neo-Kanzlerin ist als bürgerlich bekannt, einige sehen sie sogar als rechtskonservativ. Dennoch zeigte sie sich der türkis-blauen Regierung gegenüber auch oft kritisch. Beispielsweise die geplante Sicherungshaft für Asylbewerber verurteilte sie als «klassischen Fall von Anlassgesetzgebung». Auch ein Kopftuchverbot sieht sie als problematisch.

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