Benko beantragt Hausarrest mit Fussfessel statt Gefängnis
Der in Österreich in Untersuchungshaft sitzende Signa-Gründer René Benko will das Gefängnis verlassen und seine Haft mit einer elektronischen Fussfessel im Hausarrest verbüssen. Einen entsprechenden Antrag bestätigten sein Anwalt und das Landesgericht Innsbruck am Dienstag.

Am Mittwoch soll darüber entschieden werden. Die österreichische Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) lehnt den Antrag laut Medienberichten ab.
Benkos Verteidiger argumentiert, dass sich der 49-Jährige nur ausserhalb des Gefängnisses angemessen auf die bevorstehenden Gerichtsverfahren vorbereiten könne. Für den Hausarrest sei eigens eine 60 Quadratmeter grosse Wohnung in Innsbruck angemietet worden.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt im Zusammenhang mit dem Zusammenbruch des Signa-Immobilienkonzerns derzeit in 17 verschiedenen Fällen. Benko ist allerdings nicht in allen Verfahren Beschuldigter.
Erst Ende September war der frühere Immobilienunternehmer wegen betrügerischer Krida, also der Schädigung von Gläubigern, rechtskräftig zu 30 Monaten Haft verurteilt worden. Da er bereits zwei Drittel der Strafe in Untersuchungshaft verbüsst hatte, wurde er bedingt aus der Strafhaft entlassen. Allerdings blieb er wegen weiterer Ermittlungen in Untersuchungshaft.
Am 4. und 5. November muss sich Benko erneut vor Gericht verantworten. Dann geht es um Vorwürfe des schweren Betrugs und der Gläubigerschädigung.
Benkos Signa-Gruppe war unter anderem an der Schweizer Warenhauskette Globus beteiligt, deren operatives Geschäft inzwischen vollständig von der thailändischen Central Group übernommen wurde. Zudem gehörte die Zürcher Privatbank Julius Bär zu den grössten Kreditgebern von Signa und musste nach deren Zusammenbruch Kredite im Umfang von rund 600 Millionen Franken abschreiben.










