Anklage gegen frühere RAF-Terroristin Daniela Klette erhoben

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    Deutschland,

    Die Ermittlungen gegen die ehemalige RAF-Terroristin Klette wurden abgeschlossen. Dabei geht es um Überfälle – der 66-Jährigen droht noch mehr.

    Die Staatsanwaltschaft Verden hat Anklage gegen die frühere RAF-Terroristin Daniela Klette erhoben.
    Die Staatsanwaltschaft Verden hat Anklage gegen die frühere RAF-Terroristin Daniela Klette erhoben. - Uli Deck/dpa

    Die Staatsanwaltschaft in Deutschland bestätigt die Anklage gegen die frühere RAF-Terroristin Daniela Klette im Zusammenhang mit 13 Überfällen. Die Ermittler im niedersächsischen Verden werfen ihr nach eigenen Angaben versuchten Mord, unerlaubten Waffenbesitz sowie versuchten und vollendeten schweren Raub vor. Die Verteidigung hatte die Ermittlungen zuvor kritisiert und auf erhebliche Mängel in der Anklage verwiesen.

    Schon seit vielen Jahren ermittelt die Staatsanwaltschaft Verden gegen die 66-Jährige und ihre mutmasslichen Komplizen Ernst-Volker Staub und Burkhard Garweg, nach denen weiter gefahndet wird. Das Trio soll zwischen 1999 und 2016 Geldtransporter und Supermärkte in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein überfallen haben, um ihr Leben im Untergrund zu finanzieren. Gegen die Verdächtigen wird auch wegen versuchten Mordes ermittelt, weil bei einem Überfall in Stuhr (Landkreis Diepholz) geschossen wurde.

    Waffen im Wohnhaus bei Festnahme gefunden

    Die Ermittler werfen Klette auch Verstösse gegen Waffengesetz und Kriegswaffenkontrollgesetz vor. Bei ihrer Festnahme am 26. Februar wurden unter anderem eine Kalaschnikow und eine Panzerfaustgranate im Wohnhaus gefunden. Es gilt die Unschuldsvermutung.

    Daniela Klette gehörte der sogenannten dritten Generation der linksextremistischen Roten Armee Fraktion (RAF) an. 1998 erklärte sich die RAF, die mehr als 30 Menschen tötete, für aufgelöst. Die Taten in der Region hatten keinen terroristischen Hintergrund, wie die Ermittler betonen. Das Landgericht Verden muss nun entscheiden, ob die Anklage zugelassen wird.

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    Kommentare

    User #2492 (nicht angemeldet)

    Also die Familien der RAF-Opfer leiden zum Teil bis heute! Der Sohn des Generalbundesanwalt Siegfried Buback, kaltblütig 1977 ermordet, Michael Buback hatte das in einem Buch "Der Zweite Tod meines Vaters" ausgeführt! Auch im Alter verdienen die reuelosen Terroristen keine Gnade!

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