Nach dem Grossbrand der Tobi Seeobst AG im Kanton Thurgau wurden drei Jugendliche zwischen 15-17 verurteilt. Sie müssen nun gemeinnützige Arbeit leisten.
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Drei Jugendliche werden nun für den Grossbrand der Tobi Seeobst AG bestraft. (Symbolbild) - dpa
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Strafbefehle gegen die drei Jugendlichen im Alter von 15-17 seien nicht rechtskräftig.
  • Nach Jugendstrafrecht müssen sie nun gemeinnützige Arbeit leisten.
  • Bei einem Jugendlichen wurde das Verfahren eingestellt. Man konnte ihm nichts nachweisen.

Die Thurgauer Jugendanwaltschaft hat Strafbefehle gegen drei Jugendliche erlassen. Sie sollen im März 2018 den Grossbrand bei der Tobi Seeobst AG in Egnach, TG fahrlässig verursacht haben. Gegen einen vierten Jugendlichen wurde das Verfahren eingestellt.

Dies teilte die Thurgauer Staatsanwaltschaft am Mittwoch mit. Die Strafbefehle gegen die drei Jugendlichen im Alter zwischen 15 und 17 Jahren seien noch nicht rechtskräftig. Als Strafe müssen die drei Verurteilten gemäss Jugendstrafrecht gemeinnützige Arbeit leisten.

Beim nächtlichen Grossbrand auf dem Areal der Tobi Seeobst AG in Egnach entstand am 16. März 2016 Schaden in Millionenhöhe. Lagerhallen und über 1000 Tonnen Äpfel und Gemüse wurden zu Asche. 150 Feuerwehrleute standen im Löscheinsatz.

Die Jugendanwaltschaft eröffnete nach umfangreichen Ermittlungen eine Strafuntersuchung gegen vier Jugendliche aus der Umgebung von Egnach. Sie sollen den Brand durch unverhältnismässigem Umgang mit Feuer verursacht haben. Gegen einen der Jugendlichen wurde das Verfahren eingestellt, da ihm keine Beteiligung nachgewiesen werden konnte.

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