Knapp zwei Drittel der Bahnhöfe in der Schweiz sind barrierefrei

    Keystone-SDA
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    Bern,

    65 Prozent der Bahnanlagen in der Schweiz sind teilweise oder vollständig barrierefrei. Im Busverkehr ist die Hälfte aller Haltestellen für Menschen mit Beeinträchtigung ohne Einschränkung benutzbar.

    «Die Reise muss weitergehen», sagte Nationalrat Christian Lohr zum Abschluss seiner Rede, bevor er sich mit dem öffentlichen Verkehr auf den Heimweg begab.
    «Die Reise muss weitergehen», sagte Nationalrat Christian Lohr zum Abschluss seiner Rede, bevor er sich mit dem öffentlichen Verkehr auf den Heimweg begab. - KEYSTONE/ALESSANDRO DELLA VALLE

    Das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) verpflichtet Betreiberinnen von Bahnhöfen, diese bis Ende 2023 barrierefrei umzubauen. Stand Ende 2025 seien 1168 der rund 1800 Bahnhöfe hindernisfrei nutzbar, weitere 193 sollen bis 2029 folgen, so die Bilanz eines Standberichtes des Bundesamtes für Verkehr zum aktuellen Stand der Umsetzung des BehiG. Da zuerst grössere Bahnhöfe baulich modernisiert wurden, können 83 Prozent aller Reisenden von hindernisfreien Bahnhöfen profitieren. Bis 2029 sollen es 87 Prozent sein.

    Dennoch bleiben 454 Bahnhöfe mit Anpassungsbedarf, von denen 261 erst nach 2029 umgesetzt werden, wie der den Medien am Dienstag vorgestellte Bericht zeigte. Hauptgründe für die Verzögerungen seien fehlende Ressourcen bei der Planung und fehlendes Personal sowie finanzielle Engpässe. Mit der Leistungsvereinbarung 2025-2028 habe der Bund aber zusätzliche Mittel im Umfang von 250 Millionen Franken gesprochen.

    Bei rund 150 Stationen, deren vollständiger Umbau als unverhältnismässig eingestuft wird, werden dauerhafte Ersatzmassnahmen angeboten, wie zum Beispiel Hilfeleistung durch Personal, hiess es weiter.

    Hälfte der Bushaltestellen barrierefrei

    Der vorgestellte Bericht erfasste erstmals auch die umgebauten Bushaltestellen. In der Schweiz gibt es 25'000 Bushaltestellen beziehungsweise 48'000 Haltekanten. Die Hälfte davon kann von Reisenden mit eingeschränkter Mobilität spontan genutzt werden. Bei 13 Prozent der Haltekanten sei ein autonomer Einstieg ohne zusätzliche Unterstützung gewährleistet. Bei 37 Prozent ist eine Hilfestellung durch das Fahrpersonal erforderlich, üblicherweise durch die Verwendung einer Klapprampe.

    42 Prozent der Haltekanten können weder autonom noch mittels Personalhilfe genutzt werden. An diesen Orten seien Ersatzmassnahmen zwingend, so der Bericht. In der Regel wird ein Shuttle-Dienst zur nächstgelegenen BehiG-konformen Haltestelle bereitgestellt.

    Die Anwesenden bilanzierten die bisher abgeschlossene Arbeit positiv. «Der innere Wille ist da, wirklich voranzukommen», sagte Verkehrsminister Albert Rösti vor den Medien. Es gehe nicht nur darum, die Infrastruktur, sondern auch die Mobilität von Menschen mit Beeinträchtigung grundlegend zu fördern, sagte Nationalrat Christian Lohr (Mitte/TG) und ergänzte: «Mobilität ist wichtig für Menschen mit Beeinträchtigung, um am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen».

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