Als die Frauen bei der Landsgemeinde nur zuschauen durften
Was sich in mehreren Kantonen bereits etabliert hatte, liess in Innerrhoden bis in die 1990er-Jahre auf sich warten: das Recht der Frauen ebenfalls wählen und abstimmen zu dürfen. Im historischen Bild sind Frauen an der Landsgemeinde im Jahr 1973 zu sehen, die ausserhalb des Rings stehen müssen.

«Draussen bleiben», heisst es jeweils für Tausende Schaulustige am letzten Sonntag im April in Appenzell. In den sogenannten «Ring», wo während der Landsgemeinde abgestimmt und gewählt wird, hat nur die Innerrhoder Stimmbevölkerung Zutritt.
Lange Zeit galt dieses Zutrittsverbot auch für die Innerrhoder Frauen, weil sie nicht stimmberechtigt waren. Sie mussten auf dem Landsgemeindeplatz ausserhalb der Absperrungen zusehen, wie die Männer im Ring über die kantonale Politik befanden.
1973 dürften viele Frauen in Innerrhoden Hoffnung geschöpft haben. Erst zwei Jahre zuvor hatten die Stimmbürger das eidgenössische Stimm- und Wahlrecht für Frauen an der Urne angenommen. Die meisten Stände warteten nicht lange und führten – wenn sie es denn nicht schon hatten – das Frauenstimmrecht auch auf kantonaler Ebene ein.
Im April 1973 bestand nun die Chance für Innerrhoden, nachzuziehen: An der Landsgemeinde war eine Initiative zur Änderung der Kantonsverfassung respektive zur «Einführung des Frauenstimm- und Wahlrechts im Kanton Appenzell I. Rh.» traktandiert, wie aus dem damaligen Landsgemeindemandat hervorgeht. Aber noch wurde nichts aus dem Frauenstimmrecht im Innerrhodischen.
Ebenso wenig 1982. Damals erteilte die Landsgemeinde der Einführung des kantonalen Frauenstimmrechts erneut eine Abfuhr. Argumentiert worden war jeweils mit einer Umfrage aus dem Jahre 1969: 55 Prozent der Innerrhoderinnen hatten sich damals gegen das Frauenstimmrecht ausgesprochen.
Im November 1990 intervenierte das Bundesgericht, nachdem die Innerrhoder Männer im Frühling desselben Jahres die Einführung des Frauenstimmrechts erneut abgelehnt hatten. Das Gericht in Lausanne entschied, dass auch in Innerrhoden die Frauen ab sofort stimmberechtigt waren. Am 28. April 1991 konnten die Frauen des Kantons Appenzell Innerrhoden erstmals in den Ring steigen.
Seither müssen nur noch Innerrhoderinnen und Innerrhoder unter 18 Jahren, die Touristinnen und Touristen sowie die Ehrengäste draussen bleiben.






